Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 63

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Sie eine große Chance verpasst. Eigentum an der Wohnung, die dem eigenen Wohnbedürfnis dient, ist die beste Altersvorsorge, ist der beste Schutz vor Altersarmut.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein­richtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden und über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungs­vergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. In Art. 3 wird Z 17a hinzugefügt:

„§15 c lit b Z 1 lautet ‚eine Mindestzahl von Erklärungen gemäß § 15e Abs. 3, wobei Erklärungen von 25 % der Mieter jedenfalls ausreichend sind,‘“

*****

Wir NEOS fordern eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung statt mehr Bürokratie und kontrollloser Haftungsübernahmen im geförderten Wohnbau und ein lesbares Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das den Mietern den Erwerb von Wohnungseigen­tum erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbau­investitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sonder­maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemein­nützigkeits­gesetz geändert werden und

über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Bautenausschusses (965 d.B.) über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ein­richtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz


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