Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 64

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über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden und

über den Antrag 1264/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wohnungsvergabe, Kontrolle und Compliance bei gemeinnützigen Wohnbauunternehmungen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I.  In Art 3 wird Z 17a hinzugefügt:

    „§15 c lit b Z 1 lautet "eine Mindestzahl von Erklärungen gemäß § 15e Abs. 3, wobei Erklärungen von 25 % der Mieter jedenfalls ausreichend sind,"

Begründung

Ad I.

Nach § 15c lit b WGG kann die Wohnbauvereinigung ein freiwilliges Angebot dem Mieter unterbreiten, wenn dieser die Voraussetzungen des § 15b WGG erfüllt. Weiters enthält lit b eine taxative Aufzählung von Bedingungen die das Angebot enthalten darf. Gem Z 1 kann die Wirksamkeit des Angebots von einer Mindestanzahl von Annah­me­erklärungen durch die anerklärten Mieter (Mindestannahmequote) abhängig gemacht werden. In welchem Rahmen die gemeinnützigen Bauvereinigungen diese Quote festlegen dürfen wird weder im Gesetzestext, noch in den Materialien näher erläutert. Allein § 7 Abs 3 Z 6a zeigt uns, dass die Quote keinesfalls zu hoch angesetzt werden darf.

In der Praxis zeigt sich, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen diese Quote oft in praktisch unerreichbare Höhen, z.B. 70 % festsetzen.Das nützen sie dann, um mit Gewinn zu verkaufen.

Diese Mindestannahmequote stellt eine erhebliche Hürde für Mieter dar, die Eigentum erwerben wollen. Es liegt im Interesse des Gesetzgebers, das Wohnen im Eigentum zu fördern, denn Wohnen im Eigentum schafft Freiheit. So stellt z..B eine Eigentums­wohnung eine gute Pensionsvorsorge dar und erhöht die finanzielle Sicherheit des Einzelnen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordneten Mag. Steinacker. – Bitte.

13.11.10

 


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürge­rinnen und Mitbürger! „Zeige mir, wie du wohnst, und ich sage dir, worauf du Wert legst“, sagte der deutsche Germanist Carl Peter Fröhling.

Wohnen hat für jeden von uns eine ganz besondere persönliche Bedeutung in der Gestaltung unseres Lebens. Mit der Wohnbau-Offensive leistet die Bundesregierung einen ganz bedeutenden Beitrag zum eigenen Wohnen. Die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu schaffen, wird ausgeweitet, und Wohnen wird vor allem leistbar gemacht. Jeder Euro, den wir in den Wohnbau investieren, bedeutet dreifache Wertschöpfung, ist also eine gute Investition in den Wohnbau.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Details der Regierungsvorlage kommen und ein paar Punkte hervorheben, vor allem jene betreffend die Kontroll­rechte. Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz werden die Compliance-Regeln und der


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