Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 79

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wohnbau Mittel abzuziehen und damit vielleicht neue Projekte sogar zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


14.00.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich setze fort beim Begriff leistbares Wohnen. Dieser Begriff umschreibt die Lebensrealität von leider zu wenigen Menschen; viele Menschen wohnen teuer. Die Anträge, die jetzt zur Diskussion vorliegen, helfen da nur teilweise. Deswegen werden wir der Forderung nach einer Prüfung durch den Rechnungshof durchaus zustimmen, setzen allerdings voraus, dass auch das Budget des Rech­nungshofes erhöht wird. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln – sprich: Personal – kann der Rechnungshof nämlich unmöglich die Erfüllung dieser Zusatzauf­gabe gewährleisten. Die anderen zwei Anträge haben Themenbereiche zum Gegen­stand, die unseres Erachtens gesetzlich schon ausreichend geregelt sind.

Lassen Sie mich daher im Zusammenhang mit dieser Wohndiskussion, die es ja in diesem Haus so selten gibt, noch einmal das Augenmerk darauf legen, was auch zum Beispiel Herr Kollege Ottenschläger genannt hat: die Verteuerung des Wohnbaus durch Energieeffizienzmaßnahmen.

Wir müssen differenzieren – darum habe ich ja den Begriff Nachhaltigkeit verwendet, auch im Baubereich – zwischen Baukosten und Nutzungskosten. Wenn ich etwas energieeffizienter baue, habe ich auf der anderen Seite niedrigere Heizungs- und niedrigere Nutzungskosten. Diese Gesamtrechnung wollen wir immer wieder anstellen, wenn es um leistbares Wohnen geht. Ich habe nichts davon, in einem Billigbau zu leben und dann sozusagen zum Schlot hinauszuheizen oder auch noch andere Ineffi­zienzen kostenmäßig tragen zu müssen.

Wohnbauverteuernd wirken – das wissen Ihre Bürgermeister am besten, Kollege Rädler genauso wie Kollege Singer – viele, viele Vorschriften. Und da bin ich bei einem Grundsatzproblem: einerseits den Bauordnungen und andererseits den Normen. Da bei anderer Gelegenheit keine Zeit ist, darüber näher zu diskutieren, muss ich es jetzt machen. Bei den Bauordnungen darf ich zurückgreifen – ich bin jetzt wieder einmal, zum sechsten Mal, mit meinem Büro übersiedelt – auf eine Vorlage im Auftrag des damaligen Wirtschaftsministers Farnleitner – das war im Jahr 1997; ich habe sie wieder ausgegraben –, einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der Bauordnungen in Österreich.

Damals lag der Vorschlag, ausgearbeitet unter anderem von Professor Raschauer, zur Diskussion vor. Die Minister sagten: Wir haben eine Verfassung, und die Bundesländer sind sakrosankt. Selbiges sagte mir Minister Bartenstein; Selbiges habe ich von Herrn Minister Mitterlehner erfahren.

Nur: Jetzt haben wir nicht nur neun Bauordnungen, sondern aufgrund von Artikel-15a-Vereinbarungen haben wir zehn Bauordnungen. Und die Architekten, die Sie als Bürgermeister kennen und die auch zu mir kommen, sagen mir immer, im Jahr 1997 war die Bauordnung in jedem Land höchstens ungefähr eineinhalb Zentimeter dick, jetzt hingegen haben wir zweibändige Bauordnungen in diesem Umfang. (Die Red­nerin deutet durch eine entsprechende Handbewegung eine Konvolutstärke von über 10 Zentimetern an.) Ich meine, wohin führt diese Regulierungswut? Sie wirkt verteu­ernd und verkomplizierend. Auf der anderen Seite werden wir heute, glaube ich, noch über die Normen diskutieren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite