Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 78

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einmal eine Diskussion führen. Sie haben uns vorher sehr blumig erklärt, warum jetzt der Wohnbau für alle billiger wird und warum es billigere Wohnungen geben wird und so weiter.

Frau Kollegin Kucharowits, erklären Sie mir bitte folgenden Fall: In meiner Gemeinde gibt es eine Wohnbaugenossenschaft, ausnahmsweise einmal keine rote, sondern eine schwarze, aber sei es drum, beide gleich. In einer Ortschaft ohne Infrastruktur zahlt man da für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern 760 € kalt, ohne Betriebskosten. Jetzt müssen Sie mir erklären, was an dieser Wohnung in dieser Lage leistbar ist. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) In Wirklichkeit ist es vielmehr so, dass man mit dem Wohnungsantrag das Antragsformular für zusätzliche Förderungen bereits am Gemeindeamt abgeben muss.

Also ich halte fest: Jemand, der sich eine geförderte Wohnung nimmt, muss gleich­zeitig einen Förderungsantrag stellen, um sich diese Wohnung leisten zu können, was, wie ich meine, absolut am Sinn vorbeigeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ein zweiter Gedanke noch, bevor ich zum Schluss komme: Es ist auch inter­essant, was sich im Bundesland Kärnten tut, wie ich von meinen Kollegen im Klub gehört habe. Dort gibt es bereits einen SPÖ-Antrag im Landtag, der vorsieht, dass leerstehende Genossenschaftswohnungen sofort an Caritas, Diakonie und so weiter und so fort weitergegeben werden sollen, ich vermute, um auch dort sofort und rasch Flüchtlinge unterzubringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber müssen Sie sich Gedanken machen, welches Bild das erzeugt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


13.58.37

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Neben dem schon diskutierten Wohnbaupaket haben wir im Bautenaus­schuss vergangenen Freitag auch mehrere Anträge diskutiert. Einer davon forderte, die Pauschalsätze für die Bauverwaltungskosten zu verbieten und die tatsächlichen Kosten zu verrechnen.

Diesen Antrag lehnen wir aber aus mehreren Gründen ab, und zwar zum Beispiel deswegen, weil es schon aus organisatorischen und aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll wäre, diese Pauschalbeträge abzuschaffen. Gerade bei kleinen Wohneinheiten in eher ländlichen, strukturschwachen Gebieten würde die Berechnung der Verwaltungskosten für jede einzelne Wohnung für sich alleine den Verwaltungs­aufwand enorm steigern. Ohne Pauschalierung würde es zu deutlichen Mehrkosten für die Mieter kommen.

Die Pauschalsätze zwingen die Wohnbauträger im Gegensatz dazu, die vorgegebenen Verwaltungskosten nicht zu überschreiten, sorgen also dafür, dass die Verwaltungs­kosten unter diesen Pauschalsätzen bleiben, und zwingen damit die Wohnbauträger, auch sparsam zu wirtschaften. Das Verhältnis der Pauschalsätze zu den tatsächlich auflaufenden Verwaltungskosten wird jährlich von der Revision überprüft. Studien bestätigen auch die günstige Kostenstruktur, die durch die Pauschalsätze entsteht und die auch wesentlich günstiger ist als im gewerblichen Wohnbau.

Auch der Antrag bezüglich der Verzinsung der Eigenmittel ist nicht zielführend und wird deshalb von uns abgelehnt. Eine derartige Begrenzung der Eigenmittelverzinsung, wie sie im Antrag gefordert wird, würde unter Umständen sogar zu einem Substanzverlust führen, und es ist sicherlich nicht in unserem Interesse, aus dem gemeinnützigen


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