meinnützigen Wohnungssektor fließen rund 35 Prozent der Wohnbauförderungsmittel; den Rest erhalten Private, gewerbliche Bauträger und private Häuslbauer. Demnach müssten auch diese einer Rechnungshofkontrolle unterzogen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt über jeden Ausschussantrag getrennt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 968 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 969 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit und damit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 970 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) (934 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
14.20
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Da ist es nun, das lange angekündigte Gemeinnützigkeitsgesetz betreffend die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens. Ich möchte das Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund einer dramatischen Unterfinanzierung von Wissenschaft und Forschung etwas näher beleuchten.
In Österreich werden durch Stiftungen momentan ungefähr 20 Millionen € zugewendet, in Deutschland sind es 17 Milliarden. Allein für Wissenschaft und Forschung sind es 1,7 Milliarden €, was ungefähr dem Hundertfachen dessen, was in Österreich zugewendet wird, entspricht. In der Schweiz sind es 1,3 Milliarden.
Der Herr Staatssekretär hat in einer Presseaussendung Folgendes festgestellt:
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