Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 85

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„Wir wollen uns in den nächsten Jahren dem Schweizer Stifter-Niveau annähern, um einen Wachstumsturbo für Österreich auszulösen“, also sozusagen einen Porsche-Turbo zu generieren.

Wir Freiheitliche sehen hier bestenfalls einen Lada und keinen Porsche-Turbo. Das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden (Beifall bei der FPÖ): nicht deshalb, weil wir das Gesetz dem Grunde nach ablehnen – nein, wir befürworten das sehr! (Zwischenruf des Abg. Matznetter) –, sondern deshalb, weil uns das Gesetz zu wenig weit geht. Wir werden mit diesem Gesetz den Rückstand, den wir aufholen wollen – das wird auch in diversen Presseaussendungen immer wieder kommuniziert –, nicht aufholen.

Auch Sie selbst scheinen offensichtlich nicht so recht daran zu glauben. Wenn wir uns die wirkungsorientierte Folgenabschätzung anschauen, definieren Sie selbst als Ziel, dass das Spendenvolumen aus Stiftungen mehr oder weniger dieselben Wachs­tumsraten haben soll wie 2010 bis 2015, also de facto gleich bleiben soll. Das passt in keiner Weise mit Ihrer Presseaussendung zusammen.

Bezeichnenderweise sieht das auch das Bundesministerium für Finanzen, das diese Wirkungsziele massiv kritisiert und diese als weder quantifiziert noch ausreichend formuliert ansieht, genauso, also Ihr „eigenes“ – unter Anführungszeichen – Bundes­ministerium für Finanzen. Da klaffen Anspruch und Wirklichkeit doch einigermaßen auseinander!

Wir hätten uns gewünscht, dass man sich mehr Gedanken macht, zum Beispiel in Richtung Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit auf den gesamten Bildungs­bereich und nicht nur auf den tertiären Bereich. Da gibt es offensichtlich in der Regie­rung Vorbehalte – wahrscheinlich aus der Richtung, die grundsätzliche Vorbehalte gegen alles Private und private Schulträger hat. Das wäre ein Punkt gewesen, den wir auf jeden Fall gerne drinnen gehabt hätten.

Etwas eigenartig mutet auch die Bestimmung an, dass Kunst und Kultur nur dann sozusagen privat gefördert werden dürfen, wenn diese bereits öffentlich gefördert werden. Uns fehlt das Verständnis, das nachzuvollziehen. In Wirklichkeit sollte man es umgekehrt machen, so wie es zum Beispiel in Wien im Wissenschaftsbereich gemacht wird, indem die Stadt Wien jeden privat gesponserten Euro sozusagen verdoppelt. Das geht natürlich nur in Wien, wo Geld keine Rolle spielt.

Vom Technischen her hätten wir gerne gehabt, dass das Wort „ausschließlich“ in der Bestimmung, wonach nur Institutionen, die ausschließlich Wissenschaft und Forschung betreiben, spendenbegünstigt sind, ersatzlos gestrichen wird. Da hätten wir dieses „ausschließlich“ gerne entfernt gesehen. Darüber hinaus gibt es noch den einen oder anderen Punkt, auf den ich jetzt gar nicht im Detail eingehen will.

Zusammengefasst: Wir können der Vorlage nicht zustimmen, weil wir in diesem Gesetz nicht das Vehikel sehen, das in der Lage ist, den Rückstand, den wir zu Deutschland und der Schweiz haben, aufzuholen. Das wäre aber dringend notwendig! Es zeugt von zu wenig Mut, es ist geprägt von wenig Selbstvertrauen, das sieht man auch bei der Zieldefinition. Eine andere Interpretationsmöglichkeit wäre, dass es einfach jenes Gesetz ist, das im Rahmen dieser Koalitionsregierung möglich ist.

Ich schließe mit dem Zitat eines Satzes des Herrn Staatssekretärs Dr. Mahrer aus dem Ausschuss. Sie haben gesagt, eine 1 000 Meilen lange Reise beginnt mit dem ersten Schritt. – Das ist durchaus richtig: Das ist ein erster Schritt. Wenn man sich aber die Ausprägung und die Ziele dieses Gesetzes anschaut, dann sind wir, fürchte ich, auch


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