Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 97

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schaut, ist ja zum Beispiel nicht einmal die parlamentseigene Lupac-Stiftung be­günstigt. Ich fände es ein bisschen absurd, würden wir hier ein Gesetz beschließen, das Organisationen, die sich um Demokratie kümmern, nicht begünstigt. Die Spenden­begünstigung für Bildungsinstitutionen wäre ein wichtiges Zeichen in Richtung Schulautonomie.

Es muss auch möglich sein, 30 statt 10 Prozent der Erträge in Rücklagen zu geben und fünf anstatt nur zwei Jahre Zeit zu haben, das Vermögen dem Stiftungszweck zukommen zu lassen, andernfalls gibt es ein Problem mit der Inflation. Die Inflation frisst quasi ihre Kinder, das bringt uns schlussendlich gar nichts.

Es muss auch möglich sein, eine deutlich höhere abzugsfähige Zuwendung zu haben. Die Beschränkung auf 500 000 € macht überhaupt keinen Sinn, wenn man da in den nächsten paar Jahren gerne 120 Millionen € für Wissenschaft und Forschung haben möchte. Wie soll das zustande kommen? Wir würden vorschlagen, das zumindest auf 1 Million € zu erhöhen, wobei ich die Begrenzung an sich absurd finde.

Die Begrenzung der abzugsfähigen Zustiftung auf 10 Prozent des Einkommens bezie­hungsweise Gewinns ist insbesondere für natürliche Personen wirklich sinnlos, da das ja bedeuten würde, dass die nur aus ihrem Einkommen stiften können, aber nicht aus ihrem Vermögen, und das, was wir uns wünschen würden, wäre ja, dass ein Vermö­gender quasi seiner Universität, wo er Alumnus ist, etwas stiften kann, aber wenn er das entsprechende Einkommen nicht hat, ist das nicht möglich.

Es muss auch möglich sein, die Bundesabgabenordnung dahin gehend zu ändern, dass wir das Problem der Unmittelbarkeit wirklich lösen. So, wie das jetzt gemacht ist, kann nämlich eine Stiftung nur dann ein Stipendium oder einen Preis vergeben, wenn die Entscheidung darüber, wer das Stipendium oder den Preis bekommt, eine FH, Uni oder die ÖAW trifft. Das finde ich ein bisschen seltsam. Das ist sehr gefinkelt aufge­schrieben, dass eben nur diese Institutionen in § 4a Abs. 3 Einkommensteuergesetz, aber nur Zeile 1 und 3, das machen können, weil das wieder alle anderen ausschließt. Man kann sagen, die sind ohnehin mit gemeint, aber wir wissen ja, dass das nicht viel bedeutet, deshalb wäre ich für legistische Klarheit und dafür, dass man andere Institutionen, wie zum Beispiel Museen und Theater, da auch reinnimmt.

Es muss auch möglich sein, dass mehr Zeit ist, diese Änderungsvorschläge zu diskutieren, dass es eine längere Begutachtungsfrist gibt und dass auch die Mei­nungen von Experten ernst genommen und mit eingebracht werden, denn es hat hier sehr viele kritische Stellungnahmen gegeben, und die erkenne ich jetzt in diesem Gesetz, so wie es vorliegt, nicht wieder.

Wenn ein Mann und eine Frau im Sinne einer liberalen Bürgergesellschaft einen Teil ihres Vermögens dem Land, der Wissenschaft, Forschung und Bildung geben wollen, um das Land ein wenig besser zu machen und eventuell auch Verantwortung für jene zu übernehmen, die weniger Chancen im Leben hatten als sie, machen wir es ihnen wirklich schwer. Es wird immer ein schlechtes Motiv unterstellt: Es kann ja nicht sein, dass jemand noch extra Geld hergibt, wenn wir ohnehin schon eine solch hohe Steuerlast haben! – Aber doch, diese Leute gibt es!

Solche Vorurteile haben wir vorhin hier schon wieder gehört, und ich finde es einfach nicht okay, diesen Menschen, die Geld den Unis, Bildungsinstitutionen, Museen geben wollen, immer ein schlechtes Motiv zu unterstellen. Das ist einfach nicht richtig!

Die Sozialisten oder gemäßigten Sozialisten sagen hier dann gerne (Abg. Lichten­ecker: Sozialdemokraten!): Na gut, nehmen wir es ihnen halt mit Vermögensteuern weg! – Dazu muss ich leider sagen: You tried and you failed! Das Geld ist ja da, aber


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