Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 98

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es wird immer wieder fatal falsch verteilt, denn bei den Unis landet es jedenfalls nicht zur Genüge.

Wir sollten einmal hinterfragen, welche Motive denn andere Leute haben, Geld zu verteilen: unsere staatlichen Gönner, unsere Landesfürsten, die sich Unis bauen, die niemand braucht, wie zum Beispiel die Med-Uni in Linz. Das sollten wir einmal hinterfragen. (Abg. Fekter: … Bildungseinrichtungen? – Abg. Prinz: Sie kennen sich wirklich nicht aus! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Entschuldigen Sie, aber Sie suchen sich aus, wen Sie begünstigen wollen und was Ihnen politisch etwas bringt. Das ist nicht meine Sicht auf die Dinge. Anderen Men­schen aber machen Sie es schwer, Geld zu spenden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich komme zum Schluss. Ich hoffe, dass wir hier von einem österreichischen Gesetz sprechen, das es jetzt einmal gibt und das eine wichtige Verbesserung darstellt und das wir in den nächsten Jahren, wenn wir draufkommen, dass es nicht genug ist, vielleicht doch noch ändern. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Gamon in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - - 2 - BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bun­desabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 - GG 2015) (934 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (889 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stif­tungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdaten­bank­gesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützig­keits­gesetz 2015 - GG 2015) wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 2 Ziffer 1 werden folgende Ziffern 6,7 und 8 angefügt:

„6. Maßnahmen zum Zwecke des Tierschutzes, mit dem Ziel Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

7. Demokratie, Parlamentarismus und Toleranz im politischen Diskurs in Fragen der Politik, der Kunst und der gesellschaftlichen Entwicklungen zu fördern und zu festigen.

 


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