Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 96

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Die Regierungsvorlage schränkt den Kreis an spendenbegünstigten Einrichtungen  gem. § 4a Abs. 2 Z 5 EStG auf jene ein, die in den letzten zwei Jahren eine Förderung von Bund, Ländern oder der Bundeshauptstadt Wien erhalten haben. Damit ist eine Vielzahl an geförderten oder förderungswürdigen Einrichtungen ausgeschlossen. Be­sonders kleine Kultureinrichtungen, die aufgrund budgetärer Engpässe in den Kulturressorts von Bund und Ländern keine Förderung mehr erhalten, wären von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen. Der Wegfall der Förderung und damit auch der Spendenbegünstigung führt zu einem massiven Nachteil bei der Lukrierung privater Mittel.

Der Denkmalschutz in Österreich ist im Wesentlichen eine Mängelverwaltung. Ohne die Initiative vieler Privatpersonen, die jede Menge Zeit, Arbeit und Geld in die Wieder­herstellung und Erhaltung historischer Bauten stecken, wäre die architektonische Landschaft Österreichs um vieles ärmer. Umso unverständlicher ist es, dass zwar Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben, nicht aber Privatpersonen analog dazu entsprechende Sonder­ausgaben geltend machen können.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


14.38.22

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Für mich verhält sich dieses Gemeinnützigkeitsgesetz zu gemeinnützigen Stiftungen wie das österreichische Schul­system zu einem wirklich talentierten Kind. Das Kind könnte Physiker werden – und wird dann vielleicht Verwaltungsbediensteter im Ministerium. Es ist ein extrem wichtiger erster Schritt, aber da bleibt unglaublich viel Potenzial auf der Strecke liegen, und das finde ich sehr schade.

Deshalb finde ich es auch sehr schade, dass die FPÖ nicht zustimmen wird, weil es trotzdem eine unglaubliche Verbesserung zum Status quo ist und ein wichtiger erster Schritt ist – und hoffentlich auch eine Grundlage, die wir in den nächsten Jahren noch ausbauen können. (Abg. Neubauer – in Richtung des Abg. Haubner –: 5 Millionen? Herr Kollege, 5 Millionen?)

Wir beseitigen heute einen lange bestehenden Systemfehler, der private Geldgeber in Österreich im Gegensatz zu zum Beispiel Deutschland von Wissenschaft, Forschung und Kultur ferngehalten hat, aber wenn man sich jetzt vergleichbare Stiftungsgesetz­gebungen in anderen Ländern anschaut, ist unser Gesetz eben ein benachteiligtes, wenn auch hochbegabtes Kind. Der österreichische Gesetzgeber zeigt da eben noch nicht genügend Willen, dem Kind mehr Möglichkeiten und mehr Chancen zu geben.

Dieses Gesetz ist für mich auch ein extrem wichtiger Schritt in der kulturellen Entwicklung hin zu „mehr Privat, weniger Staat“. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir private Investitionen auch in diesen Bereichen wirklich willkommen heißen.

Im Sinne der Wissenschaft, Forschung und Kultur möchte ich heute aber auch ein paar Änderungen in einem Abänderungsantrag einbringen, die ich jetzt gerne erläutern möchte, die dieses Gesetz noch brauchen würde, um sein volles Potenzial zu ent­falten.

Erstens muss es möglich sein, dass Institutionen, die sich um Kernanliegen des Staa­tes kümmern, wie zum Beispiel Bildung und Demokratie, und auch Organisationen, die sich um Tierschutz kümmern, auch von diesem Gesetz profitieren. So, wie es jetzt aus-


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