Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 103

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Und da bin ich dann bei Kollegin Tamandl, die gesagt hat, es ist ein erster Schritt, man kann doch nachbessern. Ich bin auch der Meinung, dass wir in naher Zukunft evaluieren müssen, welche Kulturinstitutionen tatsächlich in welchem Ausmaß von der Spendenabsetzbarkeit profitieren.

Insbesondere muss man auch darauf achten, dass die Bundesländer endlich auch die Transparenzdatenbank befüllen. (Abg. Fekter: Richtig!) Und ja, da verstehe ich natürlich auch den Unmut der Kultureinrichtungen, weil sie ja keinen Einfluss darauf haben, ob das eingetragen wird oder nicht. Daher noch einmal mein Appell an alle Bun­desländer (Abg. Fekter: Besonders Wien), diese endlich entsprechend zu nutzen und nicht durch Inaktivität den Kultureinrichtungen zu schaden. Wien, aber auch alle anderen Bundesländer, ich nehme hier keines aus. (Abg. Fekter: Salzburg hat schon …!)

Trotz der Kritik hoffe ich auf jeden Fall, dass diese Regelung durch die bessere Absetzbarkeit von Spenden für Kultureinrichtungen in Zukunft mehr Geld für die Kunst und Kultur bringt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Fekter und Zinggl.)

14.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.50.54

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ja, dieses Gemeinnützigkeitspaket hat durchaus das Potenzial, das Spendenaufkommen, das Mittelaufkommen für den Bereich der Gemeinnützigkeit zu heben. Das ist durchaus ein erster Schritt.

Meine beiden Vorrednerinnen, Kollegin Tamandl und Kollegin Hakel, sehen durchaus Verbesserungsbedarf und haben jetzt selbst schon Ideen und Vorschläge für Verbesserungen eingebracht – wir sehen das auch so.

Der erste Punkt ist schon einmal die Begrifflichkeit Gemeinnützigkeit. Da wäre durchaus die Gelegenheit gewesen, sich das genauer anzuschauen und diesen Begriff in der Jetztzeit ankommen zu lassen – mit all den Herausforderungen, die tatsächlich gegeben sind. Das andere ist der Bereich Tierschutz. Die Frau Ministerin außer Dienst kennt die Debatten, die wir anno dazumal schon geführt haben. Die Sachlage hat sich nicht verändert, daher auch unser Abänderungsantrag diesen Bereich betreffend.

Ich möchte noch einen Teil herausgreifen, der die Forschung betrifft, nämlich die Fest­legung, dass Rechtsträger seit mindestens drei Jahren im Bereich Forschungsför­derung tätig sein müssen. Ich halte diese drei Jahre für eine Einschränkung, die in meinen Augen nicht notwendig ist. Im Gegenteil, ich glaube, da hätte man durchaus offener sein können.

Nichtsdestotrotz: Wir haben eine Gesetzesvorlage, die ein erster Schritt ist. Aber es sind hier vom Zeitablauf her einige Dinge vorgekommen, die meiner Meinung nach in einem ordentlichen Gesetzwerdungsprozess nicht vorkommen sollten; abgesehen davon, dass bis zuletzt, bis in die Nacht seitens der Regierungsparteien noch Abände­rungsanträge gekommen sind.

Meine Damen und Herren, wir meinen, eine bessere, eine fundiertere Vorbereitung wäre da durchaus erforderlich. Und wir denken, dass eine Evaluierung nach fünf Jahren ein sehr, sehr langer Zeitraum ist. Wir sollten uns die ersten Bereiche bereits in zwei, drei Jahren anschauen: Wie läuft das tatsächlich? Wie ist das Aufkommen? Wo gibt es Adaptierungsbedarf und vor allem Verbesserungsbedarf?

 


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