Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 102

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um die Körperschaftsteuer. Das heißt, es geht um die Einkommensbesteuerung, und die kann mit dem Vermögen nicht vermischt werden. (Zwischenruf der Abg. Gamon.)

Das ist auch der Grund dafür, dass ich froh bin, dass es da einen Unterschied zwischen einer eigennützigen Stiftung, einer ganz normalen Privatstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung gibt. Bei der gemeinnützigen Stiftung fällt nämlich bei unent­geltlichen Übertragungen, also beispielsweise bei der Schenkung eines Grundstückes, etwa aus einem Vermögen eines Reichen, keine Grunderwerbsteuer an, es fällt auch keine Eintragungsgebühr an und es fällt auch keine Stiftungseingangssteuer an, die bei einer Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz anfallen würde.

Natürlich hätten wir uns auch in dem einen oder anderen Bereich etwas mehr gewünscht, natürlich hätten wir uns auch gewünscht, dass es auch bei der Bildung eine Möglichkeit gäbe. Wir hätten uns beispielsweise auch gewünscht, im Zusam­menhang mit den 500 000 € nach oben noch Luft zu machen. Wir hätten uns aber auch gewünscht, diese Ausschließlichkeit aus dem Gesetz wegzubringen. Aber das ist der erste Schritt, und – der Herr Staatssekretär hat das auch im Ausschuss gesagt – Deutschland hat auch mit 300 000 € begonnen und ist jetzt bei 1 Million €. Deshalb evaluieren wir natürlich auch nach fünf Jahren.

Wir machen also jetzt den ersten Schritt, und man kann sagen, dass dieses Gesetz und dieses Gemeinnützigkeitspaket gut sind. Wir werden dem gerne zustimmen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Herrn Staatssekretär Mahrer bedanken, der sehr intensiv daran gearbeitet hat – ich unterstütze das gerne. Und wenn wir es in den nächsten Jahren verbessern und Sie dabei sind, dann freuen wir uns natürlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel zu Wort. – Bitte.

 


14.48.14

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir gar nicht gedacht, dass meine Meinung und jene des Kollegen Zinggl gar nicht so weit auseinander sind, denn auch ich bin der Meinung, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die vorliegende Fassung jetzt erstmals die Spendenabsetzbarkeit für Kunst und Kultur innerhalb des Gemeinnützigkeitsgesetzes ermöglicht.

Was bedeutet das? – In Zukunft wird es möglich sein, dass Spenden an gemeinnützige Kulturinstitutionen, die Förderungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, steuer­lich absetzbar sind. Das genaue Volumen ist derzeit noch relativ unklar. Schätzungen sprechen von 20 bis 25 Millionen €, die dadurch für die Kunst und Kultur lukriert werden können.

Ein Pluspunkt ist sicherlich auch, dass bei den gemeinnützigen Kultureinrichtungen ebenso wie bei den Büchern der Mehrwertsteuersatz bei 10 Prozent bleibt.

Es hat auch einige positive Stimmen aus dem Kunst- und Kulturbereich gegeben, wie zum Beispiel vom Österreichischen Filminstitut, denn durch die Aufnahme des ÖFIs erschließt sich jetzt für die österreichische Filmwirtschaft, die bislang rein aus öffentlichen Mitteln finanzierte Filmförderungen bekam, eben auch eine neue Finanzie­rungsquelle für Kinofilmprojekte.

Wo ich jetzt auch die Kritik des Herrn Zinggl ein bisschen teile, ist: Im Vorfeld wurde vor allem von kleineren Kulturinitiativen die Befürchtung geäußert, dass diese Spen­den­absetzbarkeit dann vorwiegend den großen Einrichtungen zugutekommen wird.


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