Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 101

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Ziele des Entwurfes als zu restriktiv. Ziel. des Entwurfes ist es, die Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen zu erhöhen und insbesondere die Attraktivität Öster­reichs als Standort quasi-internationaler Organisationen zu erhöhen. Hier könnte die Höchstbetragssumme von EUR 500.000 hinderlich, weil unter Umständen zu gering, sein.

Mit der Beschränkung der abzugsfähigen Zustiftung auf 10% des Einkommens bzw. Gewinns die Anreizsetzung für natürliche wie juristische Personen auf eben diesen Betrag beschränkt. Dies ist insbesondere für natürliche Personen wenig nachvollzieh­bar, die - im internationalen Vergleich - aus deren Vermögen und nicht notwendiger­weise (lediglich) aus deren laufendem Einkommen zustiften. Insbesondere bei Univer­sitätsstiftungen ist eine entsprechende Zuwendung vor allem von den Alumni - d.h. Privatpersonen - zu erwarten.

Ad VIII:

Das Thema Demokratie und Parlamentarismus ist essentiell für den österreichischen Staat. Daher ist die Ergänzung im Sinne der Bürger und Bürgerinnen um die Sensi­bilierung dieser wichtigen Thematiken voran zu treiben.

Ad IX:

Die Erweiterung der Begrifflichkeiten bietet dem Stifter die Chance den Kreis der Entscheider zu erweitern und individuell und fachspezifisch anzupassen. Die Spenden­begünstigung für Schulen wäre ein weiteres Signal für die Autonomie der Schulen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


14.44.34

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Frau Kollegin Gamon, wenn man Ihnen so zuhört, wünscht man sich auch, wir hätten hier längere Debatten geführt, denn vieles, was Sie hier ausgeführt haben, stimmt schlicht und einfach nicht.

Ich bin froh, dass wir heute diesen Beschluss fassen können, denn wir haben uns schon seit mindestens eineinhalb oder zwei Jahren mit dieser Thematik beschäftigt. Auch im Ausschuss wurde von einzelnen Fraktionen Kritik geäußert, daher sei schon gesagt, dass wir bei den gemeinnützigen Stiftungen, so, wie wir es heute beschließen wollen, in Wirklichkeit mit der rechtlichen Ausgestaltung, was die Spenden­absetz­barkeit betrifft, bei den gemeinnützigen Vereinen einhergehen.

Es wurde heute hier gesagt, dass man nur 10 Prozent seines Einkommens einer Stiftung zuwenden kann, und das halt auch nur über fünf Jahre und bis zu 500 000 €. Dazu muss man sagen, dass man Spenden insgesamt halt nur bis zu 10 Prozent des Einkommens pro Jahr irgendeiner spendenbegünstigten Organisation zuwenden kann; das gilt für jeden spendenbegünstigten Verein und die gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen.

Frau Kollegin Gamon, weil Sie auch das Vermögen angesprochen haben: Selbst­verständlich gibt es viele Reiche, die ihr Vermögen gerne auch für wissenschaftliche Zwecke oder für Kunst und Kultur oder auch für gemeinnützige und soziale Zwecke zur Verfügung stellen. Das können sie auch, aber man kann das eine mit dem anderen nicht vermischen, denn bei den 10 Prozent, die eben von der Steuer absetzbar sind, bei natürlichen, aber auch bei juristischen Personen, geht es um die Einkommen- oder


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