Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 130

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Grundsatz orientieren, kein „Gold-Plating“ zu betreiben, also nicht immer das, was bei der Harmonisierung im Bereich des Gemeinschaftsrechts vorgeschlagen und vorgelegt wird, in österreichischer Manier überzuerfüllen, um dann die notwendigen Freiräume einzuschränken, die wir eigentlich für unsere Wirtschaft, für unsere KMUs und unsere Industriebetriebe brauchen. Daher sind sowohl die Änderung des Maß- und Eich­gesetzes als auch die Änderung des Druckgerätegesetzes Änderungen, die in Einklang mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts stehen und die beide kein „Gold-Plating“ vorsehen.

Was die Novelle der Gewerbeordnung betrifft: Da gibt es drei Harmonisierungs- respektive Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der Berufsanerkennungsrichtlinie und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Lassen Sie mich ein paar Worte zum Thema Berufsanerkennungsrichtlinie sagen: Ich gehe einmal davon aus, dass die freiheitliche Fraktion auch der Meinung ist, dass wir da keine Diskriminierung vornehmen sollten. Es geht um den Gleichheitsgrundsatz, der in der Verfassung steht. (Abg. Peter Wurm: Aber nicht für Drittstaatsangehörige!)

Am Ende des Tages geht es trotzdem um den Gleichheitsgrundsatz. (Abg. Peter Wurm: Geh bitte!) Wenn jemand eine Ausbildung hat, beispielsweise Bäcker ist – und da ist es egal, ob er die Bäckerausbildung in Bosnien gemacht hat, das Brot dort gut schmeckt, oder ob er die Bäckerausbildung in Polen oder in Deutschland gemacht hat; da werden Sie mir zustimmen –, dann sollten wir hier gemeinschaftlich keine Diskriminierung vornehmen. Das ist der Punkt! – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Herr Mahrer, wohin das führt, haben wir bei der Osterwei­terung gesehen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: … Arbeitslose!)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


16.11.21

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon erwähnt, werden mit dieser Änderung der Gewerbeordnung zwei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Es kommt zu keiner Diskriminierung, es kommt zu keinem „Gold-Plating“, und es kommt auch nicht, auch wenn Sie noch so laut schreien, Herr Kollege Wurm, zu keiner Diskriminierung, weder gegenüber Inländern noch gegenüber Ausländern. Es hat ja auch der Herr Staatssekretär, glaube ich, einleuchtend erklärt, worum es hier geht, wenn es auch andere noch nicht verstehen wollen. Wir schaffen, wie schon erwähnt wurde, einerseits transparentere Regeln für den Kreditmarkt und zum anderen verbesserte und vereinfachte Verfahren für Berufstätige, die sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen.

Mit dieser Novelle passen wir uns einmal mehr an die geänderten Rahmenbedin­gungen an, hier bei der Gewerbeordnung, die wir als zentrales Wirtschaftsgesetz sehen. Insgesamt passierte das seit 1994 im Schnitt dreieinhalb Mal im Jahr. Es bedarf hier – das ist unsere Meinung – auch keiner weiteren Kommission, denn in diesem parlamentarischen Prozess sind alle wesentlichen Stakeholder wie auch alle parla­mentarischen Parteien natürlich miteinbezogen.

Ein weiterer Punkt, den ich anschneiden will und wozu ich diese Gelegenheit heute nützen will: Handlungsbedarf haben wir auch im Zuge eines Entscheides des Euro­päischen Gerichtshofes im Bereich der Neuregelung von Nachbarschaftsrechten im UVP-Bereich. Da brauchen wir Rechtssicherheit einerseits für die Behörden, anderer-


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