Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 129

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Laut dem aktuellen Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ Sollen politische Maßnahmen dazu beitragen, eine neue Gründerwelle auszulösen. Um dies zu ermöglichen, so waren sich die Regierungs­parteien zumindest im Herbst 2013 einig, sind „Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ dringend notwendig.

Auch die Expert_innen sind sich einig: Europaweit kämpfen Unternehmen mit stei­gen­den und immer komplexeren Vorschriften. Neben den beabsichtigten Effekten be­wirkt diese Vielzahl an Regulierungen, dass Energie und Esprit für Wirtschafts-wachstum verloren geht. Als Gegenmaßnahme braucht es Vereinfachungen, Entbürokratisierung und Flexibilisierung, wo immer dies möglich ist. (Quelle: Deloitte Radar 2015).

Eine Maßnahme zur notwendigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wäre die Entrümpelung der Gewerbeordnung und die damit einhergehende Erleich­terung von Unternehmensgründungen. Derzeit ist die Ausübung von 82 Gewerbe bzw. von 214 Berufen reglementiert. Jene Gewerbe bzw. Tätigkeiten, deren Ausübung das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, sollen auch weiterhin regle­mentiert bleiben, dies steht auch für NEOS außer Frage. Dennoch gibt es, unter Berücksichtigung gewisser Einschränkungen, eine Vielzahl an Gewerbe und Berufen, deren Öffnung und Zusammenlegung dringend einer Evaluierung und Forcierung bedarf. Diese Ansicht teilen auch in regelmäßigen Abschnitten Wirtschaftsexperten von WIFO, IHS, u.a.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kommission bestehend aus fachein­schlägigen Experten_innen und Vertreter_innen aller Parlamentsparteien einzurichten. Aufgabe der Kommission ist es, einen Vorschlag für eine umfassende Reformierung und Neugestaltung der Gewerbeordnung bis 01.07.2016 auszuarbeiten, welcher dann dem Nationalrat umgehend zugeleitet wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Alle Punkte betreffen in Wirklichkeit die Umsetzung von Gemein­schaftsrecht. Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der letzten EU-Ratssitzung zum Thema Wettbewerbsfähigkeit einen Gedanken anbringen: Dort hatten wir den Tages­ord­nungspunkt „better regulation“, bessere Regulierung. Wir haben intensiv darüber debattiert, dass es nicht nur um eine bessere, sondern auch um weniger Regulierung geht, und all diejenigen europäischen Länder sind dort mustergültig angesprochen wor­den, die es wirklich schaffen, für jede neue Regulierung – die für den Wirtschafts­be­reich meistens weniger Freiraum und nicht mehr Freiraum bedeutet – eine Reihe ande­rer, alter Regulierungen hinauszuschieben aus dem üppigen Wulst der Gesetzes­materien.

Ich glaube, wir wären uns alle einig, wenn wir uns in den kommenden Monaten gemeinsam anstrengen würden, das zu tun. Wir sollten uns im Übrigen auch an dem


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