Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 134

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16.20.0712. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (893 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (921 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.20.29

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister Heinisch-Hosek! Eigentlich hätten wir bereits Ende 2014 mit diesem Gesetzentwurf hier sein müssen, das war zumindest die Ankündigung seitens des Ressorts, aber man hat halt offensichtlich länger gebraucht, um alle einzubinden. Sie wissen ja, es hat nicht nur diese Pleiten-Pech-und-Pannen-Dinge gegeben, sondern insbesondere auch eine vernichtende Kritik des Rechnungshofs an dem, was am BIFIE an nicht nachvoll­ziehbaren wirtschaftlichen Dingen passiert ist. Man hat sich zu einer Reform ent­schlossen – nun, ein Jahr später, ist man hier.

Interessanterweise hat man sich für die Gesetzwerdung Zeit gelassen, für die Begutachtung hingegen war die normale sechswöchige Frist nicht angemessen, da hat man auf einmal alles in zwei Wochen durchpeitschen und auch durch den Ausschuss passieren lassen müssen.

Was geschieht jetzt wirklich Substanzielles, nachdem man jetzt mit einer einjährigen Verspätung hier ist? – Es tritt sowieso erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Für 2016 gibt es bereits Übergänge, das heißt, die zwei Direktoren – wobei es die Kritik gegeben hat, warum man zwei braucht – sind nach wie vor in einem Übergangsdirektorium ver­blieben.

Was ist noch an epochalen Dingen geschehen? – Neben den Zweigstellen in Klagen­furt und Graz hat es die zwei Standorte Salzburg und Wien gegeben, was vom Rechnungshof kritisiert wurde. Was wird jetzt gemacht? – Der Standort Wien fällt weg, es bleiben nur mehr der Standort Salzburg und die Zweigstellen Klagenfurt und Graz, und – wie könnte man es anders erwarten? – der Standort Wien taucht auf einmal als Zweigstelle auf. Das sind die „epochalen“ Reformen, die hier stattfinden.

Eines ist bemerkenswert und richtig: Von uns Freiheitlichen wurde schon vor zwei Jahren beantragt – mittlerweile liegt es seit Mai 2014 im Unterausschuss des Unter­richtsausschusses –, dass die Gehälter des Direktors des BIFIE mit dem Sektionschef­gehalt gedeckelt werden. Es hat im Ausschuss auch die Befürchtungen gegeben, dass man, wenn das so gedeckelt ist, niemanden findet, der international qualifiziert ist. Wir meinen, dass international qualifizierte Personen im Rahmen einer zulässigen Neben­beschäftigung, wie sie im öffentlichen Dienst ja möglich ist, ihre Tätigkeit zum Beispiel als akademischer Lehrer an einer Universität durchaus weiter ausüben können. Daran soll es nicht scheitern. Insgesamt betrachten wir Deckelungen im Verhältnis zu aus­ufern­den Sonderverträgen aber als die richtige Lösung.

Was geschieht mit der personellen Reform? – Der Bereich der Zentralmatura kommt vom BIFIE weg ins Ministerium. Wie erfolgt das? – Es werden die 65 Dienstposten, die beim BIFIE derzeit angesiedelt sind, eins zu eins ins Unterrichtsministerium verlagert, mit der Hoffnung, dass sich vielleicht durch natürliche Abgänge in der Zukunft der eine oder andere von dort einbringen wird können und dass es auf lange Sicht insgesamt zu weniger Dienstposten kommen wird.

 


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