Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 135

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Es fragt sich, was das mit Qualität zu tun hat. Wir haben gemeint, dass das auch anders funktionieren würde. Derzeit sind nicht ganz 700 Dienstposten in der Zentral­stelle des Bundesministeriums vorhanden, jetzt kommen fast 10 Prozent dazu, und das Ganze eigentlich mit einem Federstrich. Das heißt, sinnvolle Personalpolitik kann in Wirklichkeit so nicht funktionieren. Wir wären der Meinung gewesen, dass Wissen­schaft und Forschung – wir haben das bereits bei der Gründung des BIFIE gesagt – ausschließlich, so wie jetzt auch, an die Universität gehört hätten, dann könnte man auch unter Umständen die 12 Millionen €, die für das BIFIE insgesamt im Rahmen der Forschung vorgesehen sind, auch dort den Universitäten zugutekommen lassen. Auf der anderen Seite braucht es, die Zentralmatura betreffend, die 65 Personen, die für die Entwicklung insgesamt notwendig waren, auch nicht mehr, denn jetzt geht es um die Durchführungsmaßnahmen.

Das heißt, hier wird eigentlich ein Zustand, der suboptimal ist, nur fortgeschrieben, daher unsere Ablehnung. (Beifall bei der FPÖ.)

16.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


16.25.00

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird das BIFIE – ausgesprochen: das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens – in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht grundlegend neu aufgestellt. In inhaltlicher Hinsicht soll es sich auf die wissenschaftlichen Aufgaben konzentrieren, angewandte Bildungsforschung betreiben, Evaluierungen vornehmen und, was für uns im Nationalrat auch besonders wichtig ist, alle drei Jahre den nationalen Bildungsplan erstellen, und – auch das ist neu – die Forschungsergebnisse sollen verpflichtend veröffentlicht werden.

Die bisher prominenteste Aufgabe des BIFIE, nämlich die Durchführung der Zentral­matura, der standardisierten Reifeprüfung, wird ins Ministerium verlagert. Das macht durchaus Sinn, weil es sich ja quasi um hoheitliche Aufgaben handelt, zumindest wird das von der Bevölkerung sehr stark so wahrgenommen. Ab diesem Schuljahr sollen alle Maturantinnen und Maturanten, auch jene der BHS, dieser standardisierten Reife-prüfung unterzogen werden. Daher ist es natürlich ganz besonders wichtig, dass man einen reibungslosen Übergang gewährleistet, und dafür trägt diese Reform Sorge.

Die Umstellung erfolgt in einem strukturierten Übergangsprozess, in strukturierten Umsetzungsschritten, auch was das Organisatorische angeht. Das Doppeldirektorium wird abgeschafft, stattdessen wird ein Bildungsdirektor/eine Bildungsdirektorin nach erfolgter Ausschreibung auf fünf Jahre bestellt, wobei aus besonderen Gründen eine Abberufung erfolgen kann.

Die Finanzierung wird auch auf neue Beine gestellt, indem von der Basisfinanzierung abgegangen wird, diese auch entsprechend gekürzt wird, stattdessen sollen zweck­gebundene Mittel für definierte Projekte verwendet werden.

Mit all dem wird auch der Empfehlung des Rechnungshofes Rechnung getragen, und es ist durchaus erfreulich, dass sich diesbezüglich auch eine breite Mehrheit abzeich-net. In diesem Sinne danke ich allen, die dieses Gesetz mittragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


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