Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das, was Sie hier gemacht haben mit Ihrem Kabinett, das hätten Sie, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, vor zwei Jahren auch machen können. (Abg. Jarolim: Sachlich bleiben!) Also dieses Reförmchen besteht nur daraus, dass Sie sagen, wir weiten das Jugendgerichtsgesetz per Gesetz auf die jungen Erwachsenen, auf die 18- bis 21-Jährigen aus – das ist es großteils, das ist eigentlich kein großer Wurf –, das hätte man ohne Weiteres schon viel früher machen können. Da hätten wir uns tatsächlich mehr erwartet.

Warum nicht wirklich die Fußfessel ins Spiel bringen? Warum nicht wirklich Frei­geherhäuser, die nicht mehr genützt werden, umwidmen für den Jugendstrafvollzug, für die 14- bis 18-Jährigen, wo es absolut sinnvoll wäre, diese vom Gefängnis fernzuhalten? Das wäre eine Reform gewesen, die innovativ gewesen wäre. Da hätte man auch sagen können: Ja, für so eine gute Reform, die wirklich etwas bringt für die Jugendlichen, für die tatsächlichen Jugendlichen, kann man sich schon zwei Jahre Zeit lassen.

Aber diese Reform, die Sie nur für junge Erwachsene, für 18- bis 21-Jährige umgesetzt haben, die Sie jetzt noch großzügig mit der Halbstrafe ausstatten, die ist eigentlich, finde ich, nicht im Sinne des Erfinders. Das hätte man viel früher machen können, das hätte man eigentlich schon viel früher abhandeln können. Das ist meines Erachtens nicht passiert.

Herr Bundesminister, da bin ich schon einigermaßen enttäuscht, dass man nicht weiter gegangen ist, sich nicht wirklich mehr überlegt und gesagt hat: Die wirklichen Probleme sind andere. – Das ist so wie im Maßnahmenvollzug. Da vermischt man auch gerne die geistig abnormen Zurechnungsunfähigen mit den Zurechnungsfähigen. Jetzt versucht man die gleiche Vermischung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also 18- bis 21-Jährigen, zu machen. Das ist eigentlich nicht legitim.

Außerdem hat es das immer schon gegeben, dass die dem Jugendstrafvollzug unterstellt werden können. Nur hat da ein unabhängiger Richter entschieden, und jetzt machen Sie das per Gesetz. Wenn der unabhängige Richter der Meinung war, es ist die volle Handlungsfähigkeit beziehungsweise die Reife noch nicht vorhanden, dann wurde derjenige immer dem Jugendstrafvollzug unterstellt. Jetzt wird das per Gesetz geregelt. Ich finde das nicht in Ordnung. Es ist eigentlich eine globale Generalamnestie für alle 18- bis 21-Jährigen.

Schauen Sie, wir haben ja in der Praxis schon oft die Probleme, dass es sehr viele gibt, wo man die Identität nicht ganz nachvollziehen und feststellen kann. Wir hatten schon eine gewisse Klientel, da wussten wir ganz genau, die sind 30, sind aber als Jugendliche, zum Beispiel als 17-Jähriger eingeliefert worden. Man wusste aber ganz genau, der ist schon 30 oder hat das Alter überschritten. Wir werden in Zukunft natürlich sehr, sehr viele ohne Papiere, ohne gültige Reisedokumente haben, wo wir wissen, die sind 40, die werden aber sagen: Nein, ich bin erst 20!, weil sie ganz genau wissen, sie fallen dann bei Ihnen in diese Generalamnestie, in dieses Gesetz hinein, wo man für eine Straftat nur die halbe Strafe kriegt. Das finden wir nicht okay.

Darum werden wir, wie schon der Kollege Philipp Schrangl gesagt hat, dieser Geset­zesvorlage die Zustimmung verweigern – obwohl wir der Meinung sind, es muss in naher Zukunft für jugendliche Ersttäter, auch mit einer schweren Straftat, die im Affekt gehandelt haben oder wie auch immer, etwas geschehen. Damit muss man sich mehr befassen, sie mehr vom Gefängnis, von Haftanstalten fernhalten. Da hätten Sie unsere Unterstützung gehabt, aber die Gesetzesvorlage in dieser Form lehnen wir ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.50

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite