Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 160

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13. Für den Jugendstrafvollzug sollten gesetzlich "Mindest-Öffnungszeiten" vorge­sehen werden.

14. Gefordert wird eine Evaluation der tatsächlichen Bedingungen im österreichischen Jugendstrafvollzug durch eine unabhängige Einrichtung. Zusätzlich sollen die Präsi­denten der Landesgerichte wieder mit regelmäßigen Haftvisiten betraut werden.

Seit der Schließung des Jugendgerichtshofs, wird nicht nur von der Arbetisgruppe "Jugend im Recht", sondern von vielen Experten im Jugendstrafrecht gefordert zu­mindest die Spezialisierung der Gerichte voranzutreiben. Die Konzentration der bezirksgerichtlichen Jugendstrafsachen bei den Bezirksgerichten wäre ein wesentlicher Fortschritt und könnte mit verhältnismäßig geringem budgetären Aufwand eine bedeutende Verbesserung der Situation bringen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der die Konzentration von bezirksgerichtlicher Jugendgerichts­barkeit und Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit an einem Bezirksgericht am Sitz des jeweiligen Landesgerichtes vorsieht."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. (Abg. Lausch – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich habe geglaubt, der Herr Bundesminister redet einmal! – Bundesminister Brandstetter: Lieber nach Ihnen!)

 


17.45.25

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sind mit diesem Reförmchen nicht zufrieden, und ich werde auch erörtern, warum das so ist.

Also diese Sozialnetzkonferenz – vielleicht in einem anderen Wortlaut, das gebe ich schon zu –: So etwas hat es im Jugendstrafvollzug oder besser gesagt in der Jugend­gerichtsbarkeit eigentlich immer gegeben, dass man sich mit der Familie, mit Freunden zusammengesetzt und einmal alles besprochen hat. Ich glaube, das ist jetzt nicht so der große Wurf.

Das Einzige, was ich hier sehe – da muss ich beim Kollegen Hagen anschließen, das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, ist Folgendes: Eigentlich ist es eine Reform, um junge Erwachsene, sprich 18- bis 21-Jährige, mit der Halbstrafe auszu­statten oder mit der Höchststrafe von bis zu 15 Jahren. Das heißt, es wird sich natürlich für 18- bis 21-Jährige die Haft verkürzen. Das ist schon das Einzige.

Für den Jugendlichen, für den 14- bis 18-Jährigen, Herr Bundesminister, ändert sich sehr, sehr wenig im Vergleich zum alten Gesetz. Da hätten wir Freiheitliche uns schon mehr erwartet. Da bringe ich wieder die obligate Fußfessel ins Spiel. Es gibt natürlich genug jugendliche Täter, die zwar eine schwere Straftat begangen haben, aber wo ich sage, da ist noch nicht alles verloren, das geschah aus dem Affekt heraus. Die sollte man von der Strafgerichtsbarkeit, vom Gefängnis fernhalten. Das wäre sinnvoll, das wäre gut. (Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite