Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 162

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


17.50.58

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Teil des jetzt in Diskussion stehenden Bundesgesetzes betrifft die Tilgung von Verurteilungen nach früheren Anti-Homosexuellen-Bestimmungen. Ziel dieses Gesetzes ist die Beseitigung der sicht­baren Folgen von Verurteilungen wegen früher strafbaren Handlungen wegen Homo­sexualität, nämlich dadurch, dass diese getilgt und aus dem Strafregister gelöscht wer­den können.

Oft hören wir den Vorwurf, dass wir nur aufgrund von höchstgerichtlichen Entscheidun­gen agieren – nicht hier allerdings, denn in diesem Fall gehen wir über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sogar hinaus. Der EGMR hat nämlich ausgesprochen, dass der bloße Umstand, dass eine Verurteilung auf einer Strafbestim­mung beruht habe, die später aufgehoben worden sei, normalerweise irrelevant für die Evidenthaltung oder Löschung der Verurteilung im Strafregister sei, da dieses im Wesentlichen eine historische Tatsache betreffe.

Wir gehen über dieses Erkenntnis des EGMR hinaus, weil mit diesem Gesetz zum Beispiel auch die Tilgung von Verurteilungen aufgrund des seinerzeit geltenden Totalverbotes der Homosexualität ermöglicht wird. Was allerdings nicht ermöglicht werden soll, ist eine generelle und automatische Tilgung sämtlicher Verurteilungen nach diesen Bestimmungen. Das wäre nicht vertretbar, weil im Zuge dessen auch Tathandlungen bestraft wurden, die heute noch strafbar sind, Vergewaltigung zum Beispiel. Auf Antrag soll aber natürlich jeder Einzelfall geprüft werden, weil es darauf ankommt, dass nur solche Verurteilungen getilgt werden, denen ein Verhalten zu­grunde liegt, das heute nicht mehr strafbar ist.

Zum Thema Aufhebung der Urteile: Strafgesetze stellen immer den herrschenden Grund­konsens in einer Gesellschaft dar. Die Gesellschaft hat sich mittlerweile weiter­entwickelt, was sich auch in der Anpassung der verschiedenen Gesetze zeigt. Viele Diskriminierungen wurden bereits beseitigt.

Was wir aber nicht verändern können, ist die zu früheren Zeiten geltende Ansicht, der damals geltende Grundkonsens einer Gesellschaft. Das ist eine historische Tatsache. Betrachtet man die Vergangenheit mit dem Wissen der Gegenwart, wird man immer zu anderen Entscheidungen kommen als zum Zeitpunkt der Entscheidung selbst. Wir können jetzt nur die heute noch vorhandenen Folgen früherer Entscheidungen nach dem heutigen Wissensstand beseitigen, und das tun wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


17.53.41

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Amtsorgane, Körperverletzung im Dienst: Wenngleich Übergriffe gegen Exekutivbeamte nicht die Regel sind, ist dennoch ein Anstieg bei deren Anzahl zu verzeichnen. Exekutivbeamte sind bei neutraler Betrachtung oftmals Angriffen wehrlos ausgesetzt, kommt es doch immer öfter bei Verletzungen der Angreifer zu einer nicht gerechtfertigten Suspendierung oder zumindest zu massiven Problemen für den Exekutivbeamten. Gewaltanwendungen gegenüber Exekutivbeam­ten sind von Beginn einer Amtshandlung an möglichst zu unterbinden.

 


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