Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 163

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Vielfach kann von einer spontanen, nicht vorhergesehenen Überreaktion der zu beamtshandelnden Personen ausgegangen werden. Verletzungen zumindest einer Seite können oftmals lediglich durch die Besonnenheit, die Erfahrung und Ausbildung der Beamten vermieden werden.

Kommt es nun im Rahmen einer Amtshandlung dennoch zu Übergriffen auf Exekutiv­beamte, erscheint eine Verschärfung der Strafrahmen allein als Abschreckung schon durchaus erforderlich und begrüßenswert. Körperverletzungen mit Dauerfolgen führen zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Dienstfähigkeit bis hin zu finanziellen Einbußen.

Die Sicherheit auch unserer Exekutivbeamten ist oberstes Gebot und mit einer entsprechenden Gesetzgebung auch zu gewährleisten. – Danke. (Beifall des Abg. Eßl.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Wurm ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.55.30

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! 1928 wurde das Jugendgerichtsgesetz eingeführt. Da hatte Österreich eine Vorreiterrolle. In den sechziger Jahren wurde es novelliert, in den achtziger Jahren wurde es novelliert, die große Zäsur kam 2003 unter Blau-Schwarz, als Bundesminister Dieter Böhmdorfer den Jugendgerichtshof abschaffte.

Das war ein wirklich massiver Einschnitt in die Jugendgerichtsbarkeit, und dass nun, zwölf Jahre später, diesem ursprünglichen Beispiel gefolgt wird, dass diese lange Tradition, die Österreich in der Jugendgerichtsbarkeit hatte, jetzt weitergeführt wird, darüber bin ich sehr, sehr froh.

Was war der Anlassfall? – Es wurde vom Kollegen Steinhauser schon erwähnt: Es war dieses schreckliche Verbrechen an diesem jungen Menschen, das 2013 in der Josefstadt verübt wurde, die Vergewaltigung von Mithäftlingen in der Josefstadt, beengte Verhältnisse. Das war der Anlass, dass sich dann in einem wirklich vorbild­lichen Akt, in dem alle zu Wort gekommen sind, alle mit diesem Gesetz auseinan­dergesetzt haben, die sich damit besonders beschäftigen – JugendrichterInnen, die entsprechenden Sozialarbeiter und, und, und. Es gab diesen Runden Tisch, dessen Vorschlägen dieses Gesetz mehr oder weniger folgt. Das Ergebnis ist das, was wir hier heute beschließen.

Das Ergebnis sieht so aus, es wurde von einigen der VorrednerInnen auch schon betont: Es beinhaltet eben ein Zurückdrängen der Untersuchungshaft, es beinhaltet auch die Möglichkeit eines Strafaufschubs, wenn ein jugendlicher Straftäter in Aus­bildung steht, und sehr, sehr vieles mehr, das gut und wichtig ist.

Ich bin überzeugt, dass durch diese Gesetze, die wir heute hier beschließen, weniger Rückfälle, mehr Chancen für die jungen Menschen und diese berühmte zweite Chance, wie die Frau Kollegin Steinacker gesagt hat, gegeben sind. Wenn weniger Menschen im Gefängnis sind, ist das immer besser.

Ich kann mich noch gut an einen Besuch in der Innsbrucker Haftanstalt erinnern, wo der Gefängnisdirektor gesagt hat: Vergessen Sie nie, sehr geehrte Damen und Herren, es kommen alle wieder heraus, und dass bessere Menschen herauskommen, das soll das Ziel sein! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

17.58

 


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