Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 164

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


17.58.28

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen doch alle, dass Haftaufenthalte für junge Straftäter in den seltensten Fällen eine erzieherische Wirkung haben respektive eine Abkühlungsphase bringen.

In den meisten Fällen ist ja das Gegenteil der Fall, wie wir heute schon gehört haben: Wenn die jugendlichen Straftäter das Gefängnis verlassen, besteht die Gefahr, dass sie erst wirklich mit ihrer kriminellen Karriere durchstarten – von der Stigmatisierung in ihrem sozialen Umfeld, in ihrem sozialen Lebensbereich ganz zu schweigen.

Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Reform des Jugendgerichtsgesetzes wirklich dazu beitragen, den Jugendlichen die berühmte zweite Chance, wie es die Frau Kollegin Wurm gerade gesagt hat oder auch die Kollegin Steinacker, und eine Möglichkeit zu einer erfolgreichen Resozialisierung zu geben.

Mit dieser Reform soll künftig die U-Haft wirklich eine absolute Ausnahme bilden. Die Reform bündelt sehr viele Maßnahmen, die dazu beitragen, die Jugendlichen erfolg­reich zu resozialisieren. Denn: Was brauchen Jugendliche, wenn sie straucheln? – Dann müssen wir sie stützen und nicht noch stoßen!

Die Reform ist aus mehreren Gründen erfolgreich, Herr Bundesminister. Warum? – Weil sie aufgrund eines breiten Diskussionsprozesses zustande gekommen ist, weil sie wesentlich auf den Vorschlägen des Abschlussberichts der Taskforce „Untersuchungs­haft für Jugendliche“ aufbaut und weil sie auch die Vorschläge der wichtigsten Stakeholder aufgenommen hat! Es werden damit die gesetzlichen Rahmenbedin­gungen dafür geschaffen, dass Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich reso­zialisiert werden, und deswegen ist die Kritik, die seitens der FPÖ oder des Teams Stronach gekommen ist, für mich nicht nachvollziehbar. Ein ehemaliger Fehltritt, meine Damen und Herren, soll doch nicht zum totalen Absturz führen.

Mit der Reform bietet man verstärkt sinnvolle Alternativen zur Haft (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Stefan) – bitte aufpassen! –; Richter und Staatsanwälte müssen künftig explizit bekunden, warum der Zweck der Untersuchungshaft nicht durch gelindere Mittel erreicht werden kann.

Grosso modo kann man sagen: Herr Justizminister, ein großes Kompliment für diese Reform, hier ist wirklich etwas Gutes geschaffen worden – im Sinne der Jugendlichen und jungen Menschen in diesem Land! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.01.02

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zu Beginn kurz auf den ersten Redebeitrag in dieser Debatte eingehen, jenen von Herrn Abgeordnetem Schrangl im Zusammenhang mit der Notwendigkeit eines besseren strafrechtlichen Schutzes für Polizeibeamte, aber auch Justizwachebeamte: Dieses Anliegen ist grundsätzlich absolut legitim und berechtigt, ich unterstütze das auch, und – Sie haben es ja erwähnt, Kollege Schrangl – es ist auch in der Expertengruppe „StGB 2015“ erörtert worden. Es wurde erörtert, aber man hat dann ganz bewusst – und ich habe die


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