Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 166

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Lokalzeitung, der „NÖN“, Ausgabe Hollabrunn, entnommen, Sie haben offenbar eine parteiinterne Auseinandersetzung mit jemandem, glaube ich, der dann die Partei verlassen hat, gehabt. Dieser betreffende frühere Parteifreund von Ihnen hat Sie in Verbindung mit einer, wie er das formuliert hat, speziellen Abteilung des Kranken­hauses Hollabrunn, gebracht – gemeint hat er offensichtlich die neurologisch-psychia­trische Abteilung –, und mir hat wirklich gefallen – das habe ich sehr, sehr positiv vermerkt –, wie Sie darauf reagiert haben. Da, muss ich sagen, habe ich wirklich Respekt.

Sie, Herr Abgeordneter Lausch, haben daraufhin gesagt – nachzulesen in der „NÖN“, Ausgabe Hollabrunn –, Sie verbitten sich, wie da beleidigend mit Patienten umge­gangen wird, dagegen verwahren Sie sich. Das hat mir gefallen, dafür meine Hochach­tung, dickes Lob! Das, finde ich, ist der richtige Weg, und das hat mir wirklich gefallen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Dieses Lob wollte ich voranstellen, um dann das sagen zu können, Kollege Lausch, was ich auch sagen muss, denn Ihre Kritik an dieser Novelle des Jugendgerichts­gesetzes ist in einem entscheidenden Punkt nicht nachvollziehbar. Ich will jetzt nicht beckmesserisch sein: Vor zwei Jahren hätte ich dieses „Reförmchen“ nicht machen können, da war ich noch nicht im Amt – knapp, aber doch nicht. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Der wesentliche Punkt ist aber, Kollege Lausch – Sie müssen das ja wissen, Sie müssen das doch sehen –, dass es nicht nur darum geht, dass man die Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzes für die Staatsanwaltschaft und für die Gerichte erweitert hat. Nein! Was haben wir denn gemacht? – Wir haben doch praktisch gleichzeitig – und letzte Woche konnten wir es in Linz auch eröffnen – die Jugendgerichtshilfe ausgebaut, flächendeckend, österreichweit.

Ich meine, die Idee, dass man Alternativen zur Untersuchungshaft für Jugendliche – in deren Interesse und im Interesse der Allgemeinheit – sucht, das sind, wenn Sie so wollen, Flügel, die aber ein Fahrgestell brauchen. Wir haben am Fahrgestellt gear­beitet, wir haben die Jugendgerichtshilfe österreichweit ausgebaut. Wir haben dafür gesorgt, dass es Wohngruppenbetreuung gibt – genau das, was Sie jetzt gerade gefordert haben! Das gibt es, Kollege Lausch. Wir sorgen dafür, dass man diese Alternative der Sozialnetz-Konferenz und der Wohngruppenbetreuung auch wirklich umsetzen kann. Das ist das Entscheidende! Und das funktioniert.

Ich gebe schon zu, es wird immer wieder Fälle geben, in denen es nicht funktionieren kann. Eine Sozialnetz-Konferenz muss an soziale Netze anknüpfen. – Es gibt leider immer wieder Fälle, tendenziell sogar mehr, in denen es kein soziales Netz mehr gibt, an das man anknüpfen kann, aber dort, wo es geht, dort, wo man es machen kann, funktioniert es. Das ist eine wirklich sinnvolle Alternative zur Untersuchungshaft. Daher bin ich überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, und ich freue mich über den breiten Konsens in dieser Richtung.

Letzter Punkt: Thema Tilgungsgesetz. – Wir haben nicht nur das gemacht, was nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig war. Wir haben – und das war mir persönlich auch wichtig – in den Erläuterungen der Regie­rungsvorlage durch eine entsprechende Formulierung klargestellt, was klar­gestellt werden musste, nämlich dadurch, dass dort ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Republik Österreich jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Frauen und Männer verurteilt und dass sie bedauert, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren. Das ist, wie ich glaube, ein wichtiges Statement. Rein legistisch haben wir das umgesetzt, was aufgrund der höchst­gericht-


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