Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 167

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lichen Entscheidung notwendig war. So gesehen glaube ich, dass es auch Sinn macht, diese Regelung hier so zu beschließen, wie sie jetzt vorliegt. Sie beruht auch auf wirklich breitem Konsens.

Es bleibt mir nur noch, kurz auf eines einzugehen – Kollege Scherak hat das ange­regt –: Im Jugendstrafrecht, wie ich schon gesagt habe, sind wir auch weiterhin offen für alles, was es an Anregungen gibt, auch hinsichtlich Veränderungen in der gesell­schaftlichen Entwicklung; das muss man auch sein. Ich glaube nicht, dass wir schon am Ende aller Überlegungen und Reformen sein können.

Die Frage eines Kompetenzzentrums beschäftigt uns ja, wie Sie wissen, im Zusam­menhang mit dem Jugendhaftkompetenzzentrum in Gerasdorf, an dem wir arbeiten; das wollen wir umsetzen, das wird auch der Fall sein. Die Frage, ob es allenfalls auch einmal ein Jugendgerichtskompetenzzentrum geben könnte, das ist eine Überlegung, die es meiner Meinung nach durchaus wert ist, weiterverfolgt zu werden. Wir sind noch nicht so weit, aber ich bin offen für jede Form der Weiterentwicklung, nicht nur im Bereich des Jugendstrafrechts, sondern auch ganz allgemein. So gesehen danke ich für die vielen Anregungen, die Ihren Redebeiträgen zu entnehmen waren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


18.10.01

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon mehrmals erwähnt worden, trotzdem möchte ich es noch­mals sagen: FPÖ-Justizminister Böhmdorfer hat den Jugendgerichtshof abge­schafft. Das war damals wirklich eine katastrophale Entscheidung für betroffene Jugend­liche, die nämlich in der Regel nicht grundlos straffällig wurden. Mit der vorlie­genden Novelle des Jugendgerichtsgesetzes federn wir einiges ab und kommen auch schrittweise dieser Institution wieder ein bisschen näher.

Jugendliche, die straffällig wurden, brauchen ganz besondere Unterstützung; viele Kolleginnen und Kollegen sind bereits darauf eingegangen. Ich halte es einfach für eine zentrale Aufgabe für uns als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, den gesetz­lichen Rahmen dafür zu schaffen, dass diese Jugendlichen eine zweite Chance bekom­men.

Ich möchte noch einmal hervorstreichen, was diese Novelle umfasst, was so zentral und wichtig ist: die Sozialnetz-Konferenzen. Was passiert dort eigentlich? – Es ist ganz einfach: Dort kommt das soziale Umfeld – Geschwister, Eltern, LehrerInnen, Sozialar­beiterInnen, FreundInnen, Kinder- oder Jugendhilfe – mit den Jugendlichen zusam­men, man arbeitet auf, und es wird versucht, diesen Jugendlichen zu helfen, wieder aus ihrer Situation herauszukommen und wieder Fuß zu fassen. – Ich halte das für eine ganz zentrale Maßnahme!

Auch schon erwähnt: die Untersuchungshaft in ganz wenigen Ausnahmefällen – das ist ganz zentral. Und – weil die Ausweitung der Bestimmungen auf bis 21-Jährige von­seiten der Freiheitlichen, aber auch des Teams Stronach so kritisch gesehen wird –: Im Gesetz, nämlich im Bundes-Jugendvertretungsgesetz, aber auch im Bundes-Jugend­förderungsgesetz, werden Jugendliche als „Menschen bis 30 Jahre“ definiert. – Ich finde, das stimmt ganz genau. Meiner Meinung nach sind 21-Jährige einfach Jugend­liche und nicht vergleichbar mit 45-Jährigen oder 50-Jährigen. Deswegen halte ich die Ausweitung für sehr, sehr positiv.

 


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