Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 168

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Ich halte es auch für positiv, dass Strafen aufgeschoben werden können (Zwischenruf des Abg. Hagen), weil die betroffene Person ihre Lehre oder eine Ausbildung fertig machen möchte. Das bedeutet, nicht noch weiter aus dem Alltag herausgerissen zu werden, wenn es ohnehin schon schwer genug ist.

Ganz zum Schluss: Kollege Scherak hat einen Antrag eingebracht, dem wir sehr viel abgewinnen können. Nur: Es ist ärgerlich – ich sage es ganz offen –, dass wir das leider noch nicht zu Ende diskutiert haben. Auch Herr Minister Brandstetter ist jetzt darauf eingegangen und ist sehr offen dafür. Und zwar: Wir halten nämlich dieses Bündeln, so ein Kompetenzzentrum, als weiteren Schritt für ganz wesentlich, denn in Wirklichkeit – und das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – wollen wir ganz klar die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofes.

Das heißt: Wir wollen den Jugendgerichtshof zurück, das ist unser definitives Ziel, da bleiben wir dran. Und Sie haben ja auch schon Bewegung signalisiert! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

18.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


18.12.54

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Rechtsprechung und deren Vollziehung kann natürlich einiges zwischen Freispruch und Haftstrafe liegen, so auch beim Jugend­strafrecht und der Jugendgerichtsbarkeit.

Am Beispiel eines jungen 18-jährigen Mannes, der straffällig geworden ist, möchte ich das kurz darstellen. Soll er sofort in die U-Haft, bei einem Delikt, das mit einer relativ niedrigen Strafdrohung versehen ist, wie Diebstahl zum Beispiel, was bekanntlich vor einem Bezirksgericht verhandelt wird? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.)

Die Frage ist: Was kann man tun, um zu verhindern, dass es zu einer weiteren Straftat kommt? Was kann man tun, damit diese junge Person nicht weiter auf der schiefen Bahn nach unten, Richtung Kriminalität, rutscht?

Die Novelle zur Jugendgerichtsbarkeit ermöglicht nun, dass Fachleute aktiv mit dem betroffenen Straffälligen und gemeinsam mit dem sozialen Umfeld an einer Zukunfts­perspektive arbeiten – auf gesetzlicher Basis, dass also verpflichtend von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird; das ist der Unterschied –, an einem Zukunftsplan, der wirklichkeitsnahe ist und auch überprüft werden kann. Dazu ist natürlich die aktive Einbeziehung des sozialen Umfelds notwendig – soziales Umfeld: Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Lehrer; das kennen wir.

Das soll Hilfe und Motivation geben, um zu stabilisieren, auch psychisch, sozial, von der Berufsausbildung her. Die Chance ist natürlich bei jungen Menschen am höchsten, dass man tatsächlich etwas stabilisieren kann, und daher soll das unbedingt genützt werden.

Der Verein NEUSTART hat ja dieses Projekt der Sozialnetz-Konferenz gezielt entwickelt, dabei bemerkenswerte Erfolge gehabt und vielen jungen straffälligen Men­schen helfen können. Das ist für die ganze Gesellschaft wichtig. 2014 wurde das sozusagen in den Regelbetrieb übernommen und nun auf eine gesetzliche Basis gestellt. Damit ist noch nicht der Jugendgerichtshof wiederbelebt, aber die Justiz in Österreich ist damit ein Stück besser geworden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

18.15.22

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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