Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 182

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echte Entlastung bringt, meine Damen und Herren! Das ist ganz essenziell, und das dürfen wir uns auch nicht kleinreden lassen.

Immerhin bewegt die Steuerreform ein Volumen von rund 5,2 Milliarden € und bringt vor allem in drei Bereichen eine Weiterentwicklung: zum einen die konkrete Entlastung durch die bereits angesprochene Tarifreform im engeren Sinn, zum Zweiten eine zusätzliche Entlastung der Familien, und unterm Strich, zum Dritten, meine Damen und Herren, werden dadurch ein ganz notwendiges Wachstum und somit auch Arbeits­plätze generiert.

Wenn ich die Entlastung angesprochen habe, die durch die Steuerreform zum Tragen kommt, so, muss ich sagen, steht natürlich im öffentlichen Fokus der Diskussion in erster Linie die Entlastung der Arbeitnehmer – durchaus zu Recht, und auch das ist eine Zahl, die wir uns nicht kleinreden lassen sollten. Pro Arbeitnehmerin und Arbeit­nehmer in Österreich wird im Jahr 2016 eine Entlastung von 1 000 € zu Buche schlagen. 1 000 € mehr im berühmten Börserl ist für unsere Landsleute ganz beson­ders wichtig und sollte auch die Wirtschaft weiter ankurbeln.

Zugleich aber – und das steht in den Diskussionen sehr oft im Hintergrund – bringt die Steuerreform auch eine ganz klare Entlastung für die Unternehmer in unserem Lande. Schauen wir uns das im Einzelnen an: Zum einen profitieren auch 900 000 Unter­nehmerinnen und Unternehmer im Ausmaß von rund 500 Millionen € durch das neue Einkommensteuergesetz im Rahmen der Tarifreform. Zusätzlich – ich habe das bereits erwähnt – werden die Unternehmen im Lande natürlich auch von der Steigerung der Kaufkraft profitieren; und, nicht zu vergessen – auch die Verwaltungsreform wird immer wieder diskutiert, hier auch umgesetzt –, es erfolgt eine Vereinfachung der Steuer­erklärung für Kleinunternehmungen.

Ebenfalls bereits angekündigt vom Finanzminister – ich glaube, auch die Einigung in der Regierung ist dafür ursächlich –: Ab dem Jahr 2018 werden den Unternehmern in Summe Lohnnebenkostensenkungen von mehr als 1 Milliarde € zu Buche schlagen, und damit wird eine weitere Entlastung stattfinden, die ja in drei Schritten erfolgt, wobei der erste Schritt bereits ab 1. Jänner 2016 gesetzt wird.

Ich habe auch erwähnt, dass die Familien eine zusätzliche Entlastung erfahren. Zusätzlich zur Tarifsenkung, die natürlich für die Elternteile ebenfalls zum Tragen kommt, ist auch die Verdoppelung des Kinderfreibetrages von 220 € auf 440 € in Erinnerung zu rufen. Es wurde auch vereinbart, dass das Finanzministerium jene Familien gesondert informiert, die den Kinderfreibetrag geltend machen können. Diese Informationsoffensive des Finanzministeriums ist bereits in Umsetzung – das ist ganz besonders wichtig –, und damit werden den Familien weitere 100 Millionen € zugute­kommen.

Kollege Fuchs von der FPÖ hat ja bereits das Abgabenänderungsgesetz ange­sprochen, und es zeigt schon sehr viel an Zustimmung zu diesem Gesetzeswerk, wenn Kollege Fuchs sich hier herstellt, die ursprüngliche Regelung kritisiert, zugleich aber zugeben muss, dass es eine Reparatur dazu gibt. (Abg. Stefan: Vor fünf Monaten beschlossen! Vor fünf Monaten! Er hat es ja auch gesagt! Er hat ja darauf hingewiesen! Ihr seid gescheiter geworden!) – Man darf immer ein bisserl gescheiter werden, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, man darf immer ein bisserl gescheiter werden! (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben völlig recht, geplant war bei der Einlagenrückgewähr eine Verschärfung. Da ist es tatsächlich gelungen, eigentumsfeindliche Regelungen hintanzuhalten, und das sollten wir hier durchaus als Erfolg festhalten.

 


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