Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 183

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Beschlossen wird im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes auch eine Änderung des Finanzstrafrechtes. Die Konzentration liegt in der Strafverfolgung in Zukunft wesentlich stärker auf den schwerwiegenden Fällen, und zwar durch die Einschrän­kung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit. Bisher war da auch leichte Fahrläs­sigkeit strafbar.

Meine Damen und Herren, es gibt noch einige weitere Details in diesem Abga­benänderungsgesetz, die Sie alle aus den Unterlagen kennen. Einige davon sind auch in folgendem Antrag enthalten, den ich nun einbringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2015 in 896 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes in 907 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Z 17 lit. a lautet:

„a) In Z 185 lit. c wird im letzten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „ wobei ab dem 1. Jänner 2016 abweichend von § 37 Abs. 8 und § 95 Abs. 1 der besondere Steuersatz bzw. die Kapitalertragsteuer 27,5% beträgt.“ angefügt.“

2. Z 17 lit. h wird wie folgt geändert:

„In Z 306 der Verweis „§ 100 Abs. 1 und 2a“ durch den Verweis „§ 100 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.“

II. Artikel 3 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 8a eingefügt:

„8a. In § 20 Abs. 7 Z 1 wird im zweiten Satz der Verweis „§ 16 Abs. 1 dritter bis letzter Satz“ durch den Verweis „§ 16 Abs. 1a“ ersetzt.“

2. In Z 15 (3. Teil Z 30) wird nach „§ 20 Abs. 2 Z 5“ die Wortfolge „und Abs. 7 Z 1“ eingefügt.

III. Artikel 9 (Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012) wird wie folgt geändert:

In Z 7 entfällt das Wort „umfassenden“.

*****

Meine Damen und Herren, insbesondere unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, verzeihen Sie diese „Vorlesung“, dies ist aber nach der Geschäftsordnung so vorgesehen.

Allesamt wichtige Fortschritte, wichtige Weiterentwicklungen, die in diesem Abgaben­änderungsgesetz enthalten sind.

Meine Damen und Herren, schließen Sie sich dieser Erkenntnis an und stimmen Sie im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger für das vorliegende Gesetzes­paket! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

 


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