Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 186

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einem bestimmten Zeitraum verpflichtet hat. Der ursprünglich verwendete Begriff der „umfassenden Leistungsmitteilungen“ würde wohl zu Interpretationsschwierigkeiten in der Praxis führen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


19.02.26

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Vorweg: Wir werden Ihrer Aufforderung, Herr Kollege Zakostelsky, diesem Abgabenänderungsgesetz zuzustimmen, nicht nachkommen. Das hat ver­schie­dene Gründe.

Sie haben ja in Ihrem Debattenbeitrag hier hauptsächlich über das, was war, was wir schon im Sommer beschlossen haben, gesprochen, nämlich die Steuerentlastung. Zum anderen haben Sie einen Ausblick gegeben auf das, was sein wird: eine Entlas­tung bei den Lohnnebenkosten zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds. Dieser wird trotz Verschuldung noch höhere Schulden auf sich nehmen müssen. Und sehr wenig haben Sie natürlich über dieses Abgabenänderungsgesetz 2015 gesprochen, wohl aber über jenen Teil der Regierungsvorlage, die sich mit der Rückgängigmachung einer Bestimmung im Hinblick auf die Einlagenrückzahlung befasst.

Ich bin da noch immer ein bisschen skeptisch, aber stehe mittlerweile nicht mehr so ablehnend der Rückgängigmachung dessen gegenüber, was im Sommer beschlossen wurde. Aber restlos überzeugt bin ich von diesem Wahlrecht, das jetzt im Gesetz drinnen ist, nach wie vor nicht.

Insgesamt sind es aber 38 Gesetze, die mit diesem Abgabenänderungsgesetz geändert werden. Wenn man das nur so durchblättert, so muss man sagen, na ja, einige positive Dinge gibt es schon in dem Abgabenänderungsgesetz, etwa das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz. Hier gibt es nun eine verstärkte Zusammenarbeit bei der internationalen Steuerbetrugsbekämpfung, das ist sicherlich positiv zu sehen. Es gibt aber auch Gebührenbegünstigungen für den Fall, dass man Dokumente in elektronischer Form beantragt. Es gibt aber auch einige andere Dinge, die auch positiv sind.

Es gibt aber auch eine Reihe von Bestimmungen, die nicht so positiv sind. Da denke ich beispielsweise an eine Änderung im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, wo ein EuGH-Urteil umgesetzt wird, bei der Anrechnung der Zwischensteuer von Privatstiftungen für beschränkt steuerpflichtige Letztempfänger. Hier wird die Methode neu gefasst. Die Methode der Berechnung an sich ist schon sachgerecht, das ist schon richtig, aber anhand von Rechenbeispielen in der Regierungsvorlage wird gezeigt, dass letztendlich im Ergebnis wenig an Kapitalertragsteuer in Österreich verbleibt. Das ist ein Problem, das mit den Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen zusammenhängt. Und da wäre es schon gut, wenn man im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen in Zukunft höhere KESt-Sätze verhandeln würde, als man das in der Vergangenheit getan hat.

Ich meine, man könnte sich vielleicht ein wenig orientieren an dem, was Herr Finanzminister Schäuble vorgeschlagen hat, nämlich dass man die Kapitalertragsteuer nicht mehr mit Sätzen zu 25 Prozent oder 27,5 Prozent festlegt, sondern sie in die Einkommensteuer integriert und der Progression unterwirft. Das wäre doch etwas, was wir uns, glaube ich, ernsthaft in unserem Land auch überlegen sollten und müssten,


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