Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 196

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gerne im Nachhinein. –  Auch bei diesem Sektor sollte man in der Gesetzgebung sorgfältig einen Schritt nach dem anderen setzen.

Es geht bei der Bankenunion darum – und das ist bereits angesprochen worden –, das Finanzsystem in Europa noch sicherer zu machen. Was wir allerdings gleichzeitig nicht wollen, ist, das Risiko von ausländischen Banken, meine Damen und Herren, auf öster­reichische Sparer abzuwälzen.

Schauen wir uns an: Wie sieht es denn bisher aus mit der Umsetzung der euro­päischen Bankenunion? – Die Stufe 1 – auch bereits angesprochen –, die sogenannte einheitliche Bankenaufsicht, ist jetzt beschlossen und auch in allen Mitgliedsländern der EU umgesetzt. Bei der Stufe 2 sieht es ein bisschen anders aus: die einheitlichen Regelungen zur Bankensanierung und Bankenabwicklung – ebenfalls ein sehr gutes und von uns auch begrüßtes Vorhaben. Leider ist diese Stufe 2 nur in zirka der Hälfte der EU-Mitgliedsländer bisher umgesetzt.

Das Gleiche gilt für die Stufe 3, für die Harmonisierung der Einlagensiche­rungssys­teme. Bei dieser Harmonisierung geht es darum, einheitliche Kriterien und vor allem einheitliche Qualitätsstandards in den Einlagensicherungen der einzelnen Mitglied­staaten einzuführen. Das ist leider, wie gesagt, nur in zirka der Hälfte der europäischen Länder umgesetzt. Daher sind wir zum jetzigen Zeitpunkt klar dagegen, den über­nächsten Schritt vor dem nächsten zu setzen. Und Sie kennen das Thema: Im Sommer ist im sogenannten Fünf-Präsidenten-Bericht die Idee entstanden, überhaupt gleich eine globale gemeinsame Einlagensicherung zu schaffen, das heißt, alle Einlagen aus einem Sicherungstopf heraus zu sichern.

Es kann natürlich nicht sein, meine Damen und Herren, dass österreichische Sparer – wenn auch nur indirekt – für ausländische Guthaben haften, obwohl in diesen Ländern, wie ausgeführt, die Stufen 2 und 3 der Bankenunion noch lange nicht umgesetzt sind und damit das Risiko in der Bankenlandschaft natürlich weitaus größer als in Öster­reich ist.

Zusammengefasst: Wir müssen die Interessen der österreichischen Sparer ebenso schützen wie die Interessen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Daher, meine Damen und Herren, zur Umsetzung der Bankenunion ein klares Ja, zu einer frühzeitigen Vergemeinschaftung der Sicherungseinrichtung der Spareinlagen jedoch ein klares Nein.

Meine Damen und Herren, ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage in 898 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 909 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Art. 5 Z 9 lautet:

„9. § 61 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 30 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/201x tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. § 31 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/201x ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Auf Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2016 begonnen


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