Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 195

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werden sollten. Zuletzt hat der Rechnungshof im Jahr 2015 eine organisatorische Zusammenführung der nationalen Bankenaufsichtsbereiche der FMA und der OeNB im Bericht zur Hypo-Verstaatlichung gefordert. Wäre die Bundesregierung dieser Forde­rung bereits im Jahr 2007 nachgekommen, so wäre uns im Rahmen des Hypo-Desasters sicher einiges erspart geblieben. (Abg. Krainer: So ein Blödsinn!)

Weiters darf ich die Bundesregierung noch auf ein offenes Versprechen hinweisen: Sowohl bei der Einführung der Bankenabgabe im Jahr 2011 als auch bei deren Erhöhung im Jahr 2012 hat man den Banken in den Gesetzesmaterien in Aussicht gestellt, dass bei Einführung einheitlicher Regelungen auf europäischer Ebene (Abg. Krainer: Am 1. April 2007 war die letzte Anleihe auf dem Markt!) die Beiträge zum Bankenabwicklungs- und zum Einlagensicherungsfonds auf die Bankenabgabe angerechnet werden oder die Bankenabgabe überhaupt wegfällt. (Zwischenrufe des Abg. Krainer in Richtung FPÖ.) – Herr Kollege Krainer, Sie können sich später zu Wort melden. (Abg. Krainer: Der Kollege Darmann wollte etwas wissen! – Abg. Walter Rosenkranz: Wir wollten nur wissen, ob Selbstgespräche zulässig sind!)

Ich fahre fort: Wir haben zwar nunmehr eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene, aber von einer Anrechnung der Fondsbeiträge auf die Bankenabgabe ist überhaupt nicht mehr die Rede. Die Nichtanrechnungsmöglichkeit der Fondsbeiträge auf die Bankenabgabe stellt einen massiven internationalen Wettbewerbsnachteil der österreichischen Banken dar, welcher sich auch negativ auf die nationale Kredit­vergabe – Stichwort: Kreditklemme – auswirkt.

Herr Finanzminister! Im Sinne einer bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Res­sourcen und einer effizienten Organisation der Bankenaufsicht fordere ich Sie auf, auf eine Regelung im Bankwesengesetz hinzuwirken, wonach die beiden Banken­auf­sichtsbereiche der FMA und der OeNB zur Gänze organisatorisch zusam­men­geführt werden.

Im Übrigen muss die Bankenabgabe reformiert oder überhaupt abgeschafft werden. Auf jeden Fall muss es zu einer 100-prozentigen Anrechnung der Fondsbeiträge auf die Bankenabgabe kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


19.30.15

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zusammenhang mit den vorliegenden gesetzlichen Begleitmaßnahmen zum sogenannten Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz, aber auch Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungs­gesetz geht es, wie Kollege Fuchs bereits angesprochen hat, sehr stark um das Thema der Bankenunion.

Eine stabile und natürlich auch wettbewerbsfähige Bankenbranche ist sowohl für das Funktionieren der Wirtschaft als auch für das Vertrauen der heimischen Sparer, unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ganz, ganz wichtig. Daher sind Neu­regelungen sorgsam und professionell zu gestalten. Das heißt, auch bei diesem Sektor der Wirtschaft machen zu viele Regularien keinen Sinn, und auch bei diesem Sektor machen zu hohe Steuern keinen Sinn. Deswegen haben wir sehr großes Verständnis für die Themen im Zusammenhang mit einer wettbewerbsverzerrenden Doppelbe­steuerung unserer Bankenabgabe, die Kollege Fuchs vorhin angesprochen hat, aber da wissen wir das Thema bei unserem Finanzminister in den besten Händen. Und auch bei diesem Sektor … (Abg. Krainer: Was ist daran doppelt?) Privatissimum


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