Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Zunächst kommen wir zur getrennten Abstimmung über § 2 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.25.5120. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (897 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontroll­gesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapitalmarkt­gesetz geändert werden (908 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (898 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (909 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Fuchs. – Bitte.

 


19.26.42

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche zum Tagesordnungspunkt 21, zum Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwick­lungsgesetz, das Bankwesengesetz und andere Gesetze geändert werden.

Die bankenrechtlichen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden nehmen immer größere Dimensionen an, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Wir haben nunmehr die Finanzmarktaufsicht, die Oesterreichische Nationalbank, eine nationale Bankenabwicklungsbehörde, einen europäischen Ausschuss für eine einheitliche Abwicklung und zu guter Letzt die EZB. Ich bezweifle sehr, dass diese Aufsichts­struktur effizient und schlagkräftig ist. Kosteneffizient ist diese Aufsichtsstruktur sicher nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit 2007 weist der Rechnungshof in unzähligen Berichten darauf hin, dass die Bankenaufsichtsbereiche der FMA und der OeNB organisatorisch zusammengeführt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite