Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 198

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abschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2016 zweckmäßig. Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2016 begonnen haben, soll die bisher in § 31 Abs. 5 festgelegte Rechtslage weiter anwendbar sein.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


19.35.15

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetze sind im Kern Umsetzungen von EU-Richtlinien, etwa der Transparenzrichtlinie. Und das Zweite beim AIMFG ist die Öffnung für Energie­infrastrukturinvestitionen. Ich glaube, dass das auf sehr breite Zustimmung im Haus gestoßen ist. Die Debatten werden ja hier eigentlich über andere Bereiche geführt: Das eine ist die Einlagensicherung. Da ist es so, dass beim Ausbau einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung als dritte Säule der gemeinsamen Bankenunion nach der einheitlichen Aufsicht durch die EZB, nach dem einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus dann auch eine einheitliche Einlagensiche­rung kommen soll, und zwar als dritter Pfeiler. Das soll erst 2024 kommen.

Und natürlich ist es so, dass heute die Systeme weit weg davon sind, harmonisiert zu sein. Die Deutschen, die Finnen, die Holländer, die Belgier, die alle haben jetzt schon Fonds mit Geld drin. Da spielen wir noch lange nicht mit. Wir haben einen leeren Fonds, etwas Theoretisches. Es ist natürlich klar, dass wir uns anschauen müssen, ob Österreich und die anderen Länder 2020 auf das Niveau kommen, auf dem heute bereits einige Staaten sind, und erst dann, wenn alle auf einem gemeinsamen Niveau sind, kann man den nächsten Schritt machen. Das ist eh klar, aber wir reden hier von Fragen, die in vier oder in neun Jahren aktuell sind.

Insofern unterstützen wir natürlich dieses Projekt, genauso wie wir die Bankenunion fordern als auf dem europäischen Markt gemeinsame Aufsicht und auch die gemein­same Einlagensicherung und auch die gemeinsamen Abwicklungsrichtlinien. Das ist gerade für ein Land wie Österreich ganz, ganz wichtig, denn die Gefahr, dass wir den Deutschen irgendetwas zahlen, ist relativ gering, umgekehrt: Na ja! (Zwischenruf des Abg. Zakostelsky.) Also an der Stelle der Deutschen würde ich mir vielleicht wegen Österreich Sorgen machen, aber als Österreich würde ich mir wegen der Deutschen weniger Sorgen machen.

Ein Wort noch zur Hypo, Kollege Fuchs: Dass diejenigen, die dieses Desaster ange­richtet haben und beim Wegräumen der Scherben nicht mitmachen, dann auch noch glauben, quasi Haltungsnoten vergeben zu müssen, ob man das jetzt ordentlich macht oder nicht, finde ich „total nett“.

Eingebrockt haben die Suppe die Freiheitlichen in Kärnten. Die Scherben räumen die ÖVP und die SPÖ weg. Und die Grünen helfen auch mit. Wir räumen es in Kärnten auf. Wir räumen es auf Bundesebene auf. Und die Bankenabgabe gibt es aus­schließlich wegen der Hypo. Bereits vor der Notverstaatlichung war klar, aufgrund der Haftungen, die die Freiheitlichen in Kärnten zu verantworten haben, wird es den Steuer­zahler viele Milliarden kosten – wie viele, war noch nicht klar –, und wir haben gesagt, dass diejenigen, die von der Rettung profitieren, nämlich das Bankensystem, einen adäquaten Beitrag leisten müssen. Deswegen gibt es die Bankenabgabe

Und ist es gut, dass es sie gibt, denn die soll nämlich dazu da sein, dass der Schaden, den Sie von der FPÖ angerichtet haben, nicht nur den Steuerzahlern umgehängt wird, sondern dass auch die, die gerettet wurden beziehungsweise die von der Rettung


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