Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 199

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profitiert haben, nämlich die anderen Banken, einen gerechten Beitrag leisten. Und das gilt auch heute noch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.38


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Alm gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


19.38.40

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Ich beziehe mich auf das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Dem vorliegenden Antrag haben wir im Ausschuss ja bereits zugestimmt, und wir werden das natürlich auch im Plenum tun. Im Bereich dieses Gesetzes kann man allerdings noch etwas mehr machen und das Instrumentarium weiter öffnen. Ein deklariertes Ziel des AIFMG ist es ja, die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, mit denen für Anleger die Möglichkeit geschaffen wird, sich an der Finanzierung von Unternehmen zu beteiligen. Und dass das gut funk­tioniert, kann man heute zum Beispiel auch in der Zeitung „Der Standard-Kompakt“ nachlesen. Sie sehen es hier auf Seite 1 (ein Exemplar der erwähnten Zeitung in die Höhe haltend): „Start-up-Fonds sammelt 90 Millionen bei Investoren ein.“

Der angesprochene Fonds – das ist Speedinvest – handelt auch nach dem AIFMG. Es könnte in diesem Fonds bereits mehr Geld drinnen sein, wenn es ein wenig einfacher wäre, da zu investieren, denn es gibt in dem AIFMG recht hohe Hürden, die zum Bei­spiel eine Mindestinvestitionssumme von 100 000 € für Anlegerinnen und Anleger vorsehen, und das bei verpflichtender umfassender Aufsicht des Fondsmanagers durch die FMA.

Die Investitionen dieser Fonds beginnen dort, wo die Möglichkeiten aus dem Alter­nativfinanzierungsgesetz mehr oder weniger aufhören. Wir sprechen hier von Unter­nehmensphasen, wo es um Wachstum, um Expansion, um Etablierung, um Turn­around-Investitionen im Millionenbereich und nicht mehr im Bereich von ein paar hunderttausend Euro geht, wie es vielleicht durch Crowdinvestment abgedeckt wäre.

Die vorhin erwähnte Privatanlegerbeschränkung im AIFMG sollte daher entschärft werden. Natürlich wäre uns eine Streichung dieser Mindestinvestitionssumme am allerliebsten. Aber ein Kompromiss wäre eben eine Herabsetzung auf eine Größen­ordnung von 30 000 €, damit man sozusagen diese virtuelle Lücke zwischen dem Alternativfinanzierungsgesetz und dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz schließen kann.

Diese Schwelle von 100 000 € ist ja auch gut gemeint, sie soll dem AnlegerIn­nenschutz dienen, aber möglicherweise bewirkt das genau das Gegenteil. Dazu möchte ich Ihnen folgenden Fall vor Augen führen: Wenn jemand vielleicht 50 000 € investieren will, weil er ein diversifiziertes Portfolio hat, wo mein Investment nach dem AIFMG gut hineinpassen würde, kann er das nicht, sondern er wird sozusagen gezwungen, mehr Risiko einzugehen und mindestens das Doppelte zu investieren oder dieses Investment eben nicht zu tätigen. – Das kann doch nicht in unserem Sinne sein!

In der letzten Sitzung des Finanzausschusses gab es zu unserem Antrag, diese Schwelle zu senken, auch überwiegend Zustimmung von der ÖVP, von der FPÖ, auch von Teilen der SPÖ, wie ich der Parlamentskorrespondenz entnehme. Trotzdem ist dieser Antrag vertagt worden, was mir nicht ganz erklärlich ist. Es muss sich um so etwas wie eine Abstimmungspanne gehandelt haben.

Dieses Versehen können Sie jetzt ganz einfach korrigieren, indem Sie folgendem Antrag zustimmen:

 


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