Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme für private Anleger_innen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, durch die die Privatanleger_innenbeschränkung auf 30.000 Euro herabgesetzt wird.“
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Gute Vorschläge kennen eben keine Parteigrenzen. Die Finanzierung unternehmerischer Tätigkeit ist heute wirklich eine Herausforderung oder – etwas weniger euphemistisch formuliert – ein echtes Problem. Der leichtere Zugang zu privatem Wagniskapital ist ein Schritt, um da zu helfen. (Beifall bei den NEOS.)
19.42
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Alm eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestionssumme für private Anleger_innen
eingebracht im Zuge der Debatte über ein Börsegesetz 1989, Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und Kapitalmarktgesetz (897 d.B.) Top 21
Das deklarierte Ziel des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes ist es, die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern und zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, mit denen für Anleger_innen die Möglichkeit geschaffen wird, sich an der Finanzierung von Unternehmen zu beteiligen. Allerdings werden im AIFMG für Anleger_innen derzeit extrem hohe Hürden aufgestellt, um in die im AIFM-Gesetz geregelten Beteiligungsgesellschaften (§ 4B Abs. 8a und 8c) zu investieren. Unter anderem ist eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro pro Anleger_in und Fonds vorgesehen - bei verpflichtender umfassender Aufsicht des Fondsmanagers durch die Finanzmarktaufsicht. Die Investitionen dieser Fonds beginnen dort, wo die Möglichkeiten aus dem Alternativfinanzierungsgesetz enden, i. e. beim Kapitalbedarf nach der Gründungsphase, wo es um Finanzierungen im Millionenbereich und gleichzeitig um Knowhow-Transfer für Etablierung, Expansion und Turnaround geht. Die genannte Privatanleger_innenbeschränkung im AIFMG (Mindestinvestitionssumme) sollte daher entschärft und im ersten Schritt jedenfalls auf 30.000 Euro herabgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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