Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 211

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Der Herr Finanzminister hat schon im Ausschuss gesagt, dass dieses Problem eigentlich schon beim Abschluss oder bei der Privatisierung dieser Unternehmen hätte geklärt werden müssen. Das ist bis heute ausgeblieben. Es sind Maßnahmen, die wir jetzt setzen, damit eine Gesamtbereinigung der Klarheit und Rechtssicherheit geschaf­fen wird. Wenn dieser Rechtsstreit zuungunsten der Republik ausgehen würde, würde das natürlich sehr viel Geld kosten.

Geschätzte Damen und Herren! Im Konkreten vermeiden wir mit diesen gesetzlichen Regelungen einen Rechtsstreit, das habe ich schon gesagt. Wir legen auch fest, dass diese Unternehmen weiterhin ihre Deckungsbeiträge zu zahlen haben. Wo diese Deckungsbeiträge hinkommen und wie sie verwendet werden, wird auch mit diesem Gesetz geregelt.

Mit dieser Maßnahme, das wurde auch schon angeführt, wird eine Empfehlung des Rechnungshofes, aber auch der Finanzprokuratur umgesetzt. Dieses Beispiel zeigt für uns ganz klar, dass die Privatisierung von Staatsunternehmen, wie sie zwischen 2000 und 2005 erfolgte, nicht ohne Probleme war und für uns jetzt große Auswirkungen hat. Dies bestätigt für mich und, wie ich meine, für uns alle, dass „Mehr privat, weniger Staat“ nicht das allein Seligmachende ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17

20.17.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 899 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Verfassungsbestimmung. Ich stelle daher zunächst die erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 5 und 6 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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