Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 210

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Ich möchte folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer und Kolleginnen und Kolle­gen

zum Bericht des Finanzausschusses (911 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird (899 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Die Z 5 entfällt.

2. Die bisherigen Ziffer 6 erhält die Ziffernbezeichnung „5“

3. In der neuen Ziffer 5 lautet § 24 Abs. 11 wie folgt:

„(11) § 17 Abs. 2, 7 und 8 sowie der Entfall von § 17 Abs. 7a treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren sind von der BVA weiterzuführen.“

Begründung

Die Änderung erfolgt aus formalen Gründen. Unabhängig von § 17a Abs. 2 haben die Personalämter ihre Funktion als oberste Pensionsbehörden für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten bereits durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zuge der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichtes ab 1. Jänner 2014 verloren und ist bereits das Bundesverwaltungsgericht als 2. Instanz tätig.

*****

Es wird damit Rechtssicherheit geschaffen, Empfehlungen des Rechnungshofes wer­den umgesetzt, und es ist für mich nicht verwunderlich, dass wieder einmal eine Baustelle, die die FPÖ aufgemacht hat, von Ihnen nicht mitgeschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Lipitsch eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Vorläufig letzte Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


20.15.00

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zu dieser Änderung des Post­strukturgesetzes ist schon sehr viel gesagt worden, auch in der Materie. Ich verstehe die Aufregung jener Fraktion nicht, die sich jetzt so hinstellt, als wäre das, was wir machen, schlecht. In Wirklichkeit war sie eine der treibenden Kräfte, welche dazu geführt hat, dass dieses Problem heute auf der Tagesordnung ist.

Mit dieser Änderung des Poststrukturgesetzes wird eine Reparatur durchgeführt, die die seinerzeitige Privatisierung der Postbus AG, der Post AG und der Telekom Austria AG mit sich gebracht hat. Im Konkreten, davon wurde schon gesprochen, wird damit für eine legistische Bereinigung der unklaren und strittigen Rechtslage gesorgt.

 


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