Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 212

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20.18.56 23. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (892 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung (917 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1263/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend kind- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asyl­werberInnen (918 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1300/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Asylwerberbetreuung (919 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


20.20.06

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ziel der gegenständlichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz ist eine bundesweit einheitliche vorübergehende Grund­versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sowie deren möglichst gleichmäßige Aufteilung im Bundesgebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen nun im Rahmen dieser Vereinbarung die Kostenhöchstsätze des Artikels 9 der Grundversorgungs­ver­ein­barung erhöht werden.

Wie die Frau Bundesminister uns heute in der Aktuellen Stunde mitteilte, wurden heuer, mit Stand vom heutigen Tag, 81 900 Asylanträge gestellt. Diese gewaltige Zahl von Asylanträgen können wir auch nächstes Jahr noch erwarten. Laut Finanz­ministerium wird mit zusätzlichen Kosten von 1 Milliarde € zu rechnen sein. Bezogen auf Österreich kostet den Steuerzahler ein Asylwerber rund 10 700 €. Angesichts dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass sich das Innenministerium nicht in erster Linie Gedanken darüber machen sollte, wie man Kostenhöchstsätze erhöht, sondern wie man Asylverfahren rasch und schnell und effektiv erledigen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Das würde nämlich von Haus aus zu einer Reduzierung von Kosten und zu einer Erleichterung der Unterbringung und Verpflegung von Asylwerbern führen. Beispiele hiefür haben wir schon viele kennengelernt und auch genannt, zum Beispiel das 48-Stunden-Asylverfahren nach Schweizer Muster. Man könnte auch Asylverfahren vorziehen, wo Asylwerber straffällig wurden oder strafrechtliche Delikte begangen haben. Und man sollte konsequent abschieben und zurückführen, wenn Asylverfahren negativ entschieden wurden und rechtskräftig abgeschlossen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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