Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Grundsätzlich glaube ich, dass es einer Reform des gesamten Asylwesens inklusive der Regelung der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bedarf. Ich verweise diesbezüglich auch auf einen Entschließungsantrag der Kollegen Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter vom 24. November 2015 im Nationalrat, in dem die Frau Bundesminister für Inneres aufgefordert wurde, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Abwicklung des Asylverfahrens wieder vollständig vom Bundes­minis­terium für Inneres als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen wird und die Mittel aus dem Budget für Asyl und Migration nicht für die Mitwirkung von privaten Vereinen oder NGOs verwendet werden. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Genau!)

Tatsächlich sind aus dem gesamten Asylwesen und aus dieser Fremdenrechts­prob­lematik lukrative neue Geschäftsfelder entstanden. Das führt anscheinend so weit, dass Investoren Hotels und andere Objekte kaufen und sie anschließend gewinn­bringend dem Innenministerium zur Verfügung stellen. Man verdient sich sozusagen eine goldene Nase auf Kosten der Steuerzahler. (Abg. Darmann: So schaut’s aus!)

Als Beispiel möchte ich die Anhebung der Kostenhöchstbeiträge für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft pro Person und Tag von derzeit 17 € auf 21 € anführen. Das erscheint im Moment als nicht viel, aber unter der Annahme der Zurverfügungstellung einer Unterkunft für 35 Asylwerber ergibt das einen Betrag von 22 500 € pro Monat für den Unterkunftsgeber. Rechnet man die Kosten für Verpfle­gung, Versicherung, Hygieneartikel und Grundnahrungsmittel, Betriebskosten und dergleichen ab, verbleibt immerhin noch ein stattlicher Betrag von rund 10 000 €, und das pro Monat. (Abg. Yilmaz: Woher haben Sie das?) – Diese Rechnung kann ich Ihnen gerne geben. (Abg. Yilmaz: Wer verdient das?) – Ja, das gebe ich Ihnen nachher, wenn Sie wollen. (Abg. Walter Rosenkranz: Die Frau Kollegin Yilmaz möchte das nämlich auch machen! Die interessiert dieses Geschäftsmodell!)

Ein weiterer Punkt für die Ablehnung der beabsichtigten Erhöhung der Kosten­höchstsätze ist auch das Fehlen einer verpflichtenden Altersuntersuchung, Alters­diagnostik mittels Röntgen in jenen Fällen, in denen das Ermittlungsverfahren Beden­ken am tatsächlichen Alter des Asylwerbers ergibt. Vorgesehen im § 13 BFA-Verfah­rensgesetz ist zwar, dass man derartige Fälle untersuchen kann, doch eine zwangs­weise Vornahme ist nicht vorgesehen. Damit ist meiner Meinung nach Missbrauch Tür und Tor geöffnet (Beifall bei der FPÖ), führt doch die Verheimlichung des tatsächlichen Lebensalters zu einer Besserstellung im folgenden Asylverfahren.

Erwähnen möchte ich noch den Antrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Asylwerberbetreuung. Ja, eine Überprüfung der Firma ORS Service AG wäre wünschenswert, genauso wie die Offenlegung der genauen Kosten. Dies insbesondere schon deshalb, weil die Frau Innenminister nicht bereit ist, selbst gegenüber dem Parlament die genauen Kosten offenzulegen. Eine Berufung auf ein allfälliges Geschäftsgeheimnis ist meines Erachtens nicht zulässig, zumal es öffentliche Gelder sind, die hier verwendet werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Aber selbst wenn wir nicht mit der Firma ORS Service AG zufrieden sind, einer Mittelerhöhung zur Sicherung einer qualitativ höchstwertigen Betreuung können wir nicht zustimmen, weil wir Freiheitliche der Meinung sind, dass die Höchstsätze als ausreichend anzusehen sind und grundsätzlich auch die Qualität der Unterbringung von Asylwerbern als gegeben zu betrachten ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte. (Abg. Loacker – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Amon –: …


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite