Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 42

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rung tritt nicht ein. Die Menschen wollen heute dann arbeiten, wenn sie dran sind, wenn sie im Fluss sind, und dafür ein anderes Mal freihaben. Sie wollen nicht in starre Regelungen gezwängt werden, und sie wollen nicht von ihrem Chef nach Hause geschickt werden, wenn sie gerade an einer Arbeit dran sind, nur weil schon die 10-Stunden-Grenze erreicht worden ist.

Wir haben eine Erleichterung für die Tourismusbetriebe drinnen, aber wieder nur dann, wenn es sich um Saisonbetriebe handelt. Was wir brauchen, sind flexiblere Rahmen­bedingungen, nicht nur in speziellen Sonderfällen, sondern generell. Die Arbeitswelt hat sich einfach gewandelt, die Menschen arbeiten viel dynamischer als früher.

Was Sie auch geschafft haben mit dem, was Sie uns da vorlegen, ist, dass es für Arbeitgeber noch unattraktiver wird, in die Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren, da haben Sie ökonomisch einen Schuss ins Knie fabriziert. Wir begrüßen es, dass die Konkurrenzklauseln erschwert werden, dass die Mitarbeiter flexibler wechseln können zu einem anderen Arbeitgeber, aber wenn heute ein Arbeitgeber in Weiterbildung der Mitarbeiter investiert, muss er schon vor Beginn der Ausbildung eine Rückzahlungsver­einbarung mit diesem Mitarbeiter abschließen, in der drinsteht, wie viel die Ausbildung kostet, wie viel die Arbeitszeit kostet, wie viel die Reisekosten ausmachen, damit er dann, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, die Kosten der Ausbildung zurückverlangen kann. Und jetzt verkürzen Sie noch diese Frist, in der man das zurückverlangen kann.

Das heißt, die Unternehmen, die in Ausbildung investieren, riskieren, dass sie den Mitarbeiter für den Konkurrenten ausbilden, und damit wird Ausbildung für die Firma unattraktiver. Das ist schlecht, und deswegen sind wir dagegen.

Eine besondere Glanzleistung von sinnlosen Gesetzen beinhaltet dieses Paket auch, nämlich die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte. Wenn ein Unternehmen einen Job ausschreibt, einen Vollzeitjob, muss ich als Unternehmer künftig nachweisen, dass ich die Teilzeitkräfte über diese Vollzeitstelle informiert habe.

Für wie dumm halten Sie eigentlich die Unternehmer, und für wie dumm halten Sie die Personalisten?! Jeder Unternehmer, der in seiner Firma eine fähige Teilzeitkraft hat, wird froh sein, wenn diese Teilzeitkraft auf die Vollzeitstelle wechselt. Er wird froh sein, und er wird sich die Personalsuchkosten ersparen, er wird sich die Zeit der Per­sonalsuche ersparen. Sie schreiben jetzt in ein sinnloses Gesetz hinein, dass man die Teilzeitkräfte informieren muss, ob sie für die offene Position qualifiziert sind oder nicht. Und mit einer Strafsanktion wird das Ganze gleich auch noch belegt.

Jetzt zu den All-in-Verträgen: Da haben Sie wieder eine besondere legistische Glanzleistung vollbracht, weil Sie eine neue Art von Mindestlohn geschaffen haben. Es gibt für alle in Österreich den kollektivvertraglichen Mindestlohn, aber wenn jemand eine All-in-Vereinbarung im Vertrag hat, muss zusätzlich eine „branchen- und orts­übliche Überzahlung“ gegeben sein. – Ja, was ist denn das? Sie schaffen wieder neues Material für arbeitsgerichtliche Prozesse. Wirklich ein „großartiges“ Gesetz, das Sie da fabriziert haben. (Ruf bei der SPÖ: Ja, stimmt!)

Abschließend noch zu den ÖVPlern, die immer so laut hupen, wenn es um die Pension geht. Die ÖVP hat wieder komplett geschlafen bei diesem Gesetz. Grundsätzlich posaunt die Bundesregierung, auch der Herr Bundesminister, wir wollen unterscheiden zwischen Rehabilitation, vorübergehender Berufsunfähigkeit und Pension. Aber in diesem Gesetz stellen Sie jemanden, sobald er sechs Monate berufsunfähig ist, gleich mit jemandem, der nie mehr zurückkommt in die Firma. Der bekommt die Abfertigung, der bekommt die Betriebspension, auch wenn er nur befristet berufsunfähig ist. Damit haben Sie das konterkariert, was Sie immer sagen, dass wir zwischen vorübergehen­der Berufsunfähigkeit und einer dauerhaften Pension unterscheiden.

 


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