Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 43

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Sie rufen immer laut, aber wenn es um die legistische Feinarbeit geht, dann sind die Pensionsreformer in der ÖVP alle weg vom Fenster. Da höre ich keinen Asdin El Habbassi und da höre ich keinen August Wöginger, wenn es dann wirklich an die Kleinarbeit geht. Die Drecksarbeit bei den Pensionen, die dürfen andere machen. So werden wir nie eine gescheite Reform zusammenbekommen. (Beifall bei den NEOS.)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wöginger, Sie sind der Nächste. – Bitte.

 


10.32.40

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Loacker, der Ausdruck „Drecksarbeit“ ist in diesen Räum­lichkeiten nicht angebracht, das möchte ich gleich einmal zurückweisen! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir setzen hier eigentlich den dritten Teil des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels vom 30. Oktober um. Das ist jetzt sechs Wochen her, und wir schließen mit diesem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz sozusagen das gesamte Maß­nah­men­paket ab. Wir haben mit dem Budget für die Unternehmungen eine Lohn­nebenkostensenkung von rund einer Milliarde Euro in den nächsten Jahren und ein Bonus-Malus-System, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer zu garantieren, mitbeschlossen. Wir haben gestern die Einrichtung einer Wohn­bauinvestitionsbank beschlossen. 30 000 neue Wohnungen und 20 000 neue Arbeits­plätze sollen dadurch in diesem Bereich geschaffen werden. Und heute beschließen wir wichtige Punkte im Arbeitsrechts-Änderungspaket.

Ich darf einige Punkte kurz herausstreichen:

Zur Transparenz bei All-in-Verträgen: Herr Kollege Loacker, der Grundlohn muss ausgewiesen werden, und wenn der Grundlohn ausgewiesen wird, kann man sich das ersparen, was Sie hier angesprochen haben.

Zum Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Wenn Sie sagen, das passiert in den Unternehmungen sowieso, dann verstehe ich nicht, was schlecht daran ist, wenn man es ins Gesetz schreibt. Wenn es von den Personalisten und von den Unternehmungen bereits gemacht wird, dann begrüßen wir das, das ist positiv. Wir wollen aber sicherstellen, dass das auch wirklich in allen Bereichen gemacht wird, weil das extrem wichtig ist, gerade für die vielen Frauen, die in Teilzeitberufen beschäftigt sind.

Ich komme aus einem solchen Betrieb, in dem einige Hundert Frauen im Pflegeberuf tätig sind, und da ist es ganz wichtig, dass die Frauen informiert werden, wenn neu ausgeschrieben wird, und dass sie gefragt werden, ob sie eventuell aufstocken können. Das ist für viele Frauen wichtig, denn wenn die Kinder größer sind, dann gibt es vermehrt den Wunsch, wieder mehr Stunden zu arbeiten. Daher schaffen wir dieses Informationsrecht – ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir schränken auch die Konkurrenzklauseln und die Ausbildungskostenrückerstattung im Sinne der Dienstnehmer ein. Das ist aus meiner Sicht nicht überbordend, sondern dem angepasst, was wir tagtäglich in Österreich erleben. Wir haben in der Privat­wirtschaft eine durchschnittliche Verweildauer von drei Jahren, daher bin ich der Meinung, dass es angebracht ist, wenn wir die Frist für die Ausbildungs­kostenrück­erstattung von fünf auf vier Jahre absenken.

Ein weiterer Punkt: Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Lohn­abrech­nung. Das ist wohl notwendig, dass ein Dienstnehmer, der arbeiten geht, am Ende des Monats eine schriftliche Lohnabrechnung bekommt.

 


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