Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 44

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Jetzt zur höheren Flexibilität bei den Dienstreisen und bei den Montagen: Frau Kollegin Schatz, Ihr Bemühen in Ehren, aber wir müssen schon auch der Praxis und dem, was die Menschen in diesem Land wollen, gerecht werden, und es wollen viele Menschen, gerade jene, die zum Beispiel bei Energieversorgungsunternehmen arbeiten, nach der zehnten Stunde zurück zu ihren Familien, und sie wollen, dass die Reisezeit dazu­gerechnet wird. Das ist eine Maßnahme, die sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

Da Sie hier von Lehrlingen sprechen: Ich kenne keinen 16-jährigen Lehrling, der selber Auto fährt, er soll aber bei der Montage mit dabei sein (Beifall bei der ÖVP), denn wenn er seine Kollegen nicht auf Montage begleiten kann, macht die Lehrlingsausbildung, zum Beispiel in einer Tischlerei, keinen Sinn, weil er dann nämlich sein Handwerk nicht im entsprechenden Ausmaß erlernen kann. (Zwischenruf der Abg. Schatz.)

Zur Ruhezeit bei Saisonbetrieben: Frau Kollegin Schatz, Sie werden ja auch schon ab und zu einmal in einem Hotel oder in einem Gasthof genächtigt haben. Dort ist die Situation so, dass das Kellnerpersonal meistens bis 22 Uhr tätig ist. Jetzt ist es nicht möglich, dass in der Früh die gleiche Person, die am Abend diensteingeteilt war, das Frühstück zubereiten kann, weil die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden muss. Das ist doch praxisfremd! Daher schaffen wir hier eine Möglichkeit, dass schon nach acht Stunden Ruhezeit eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist. (Abg. Schatz: Aber Sie verschieben den Ausgleich an das Saisonende!) Die schlafen ja zum Großteil auch in diesen Betrieben. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Maßnahme, auch für die Hotellerie und für unsere Saisonbetriebe, die wir in diesem Bereich voll und ganz unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist also ein Paket, das viele Verbesserungen bringt und wirklich die Zustimmung verdient.

Herr Bundesminister, zu guter Letzt möchte ich ein Thema ansprechen, das uns sehr am Herzen liegt – Sie wissen das, wir haben es Ihnen auch schriftlich übermittelt –: Es geht um die Mindestsicherung. Wir haben bei der Mindestsicherung einen dringenden Handlungsbedarf. Wir haben Ihnen die Punkte übermittelt, was die Deckelung anbe­langt, was die Umstellung auf Sachleistungen anbelangt, auch was eine Muss-Bestim­mung anbelangt. Wir wissen – Sie erwähnen das auch immer –, dass das die Länder und vor allem die BHs und die Magistrate bereits machen können. Es wird auch dort und da gemacht. Wir wollen aber, dass es gemacht werden muss, dass hier gekürzt wird, vor allem auch bei Arbeitsunwilligkeit und bei Integrationsunwilligkeit. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Machen! Machen!)

Die Mindestsicherung ist eine gute Maßnahme, eine Maßnahme, zu der wir uns auch bekennen, weil es notwendig ist, dass wir dieses Auffangnetz für Menschen, die diese Unterstützung unbedingt brauchen, haben, aber wir müssen alles dazu tun, dass die Mindestsicherung nachhaltig ist und dass sie auch in der angespannten Situation, in der wir uns momentan befinden, finanzierbar bleibt. Daher fordern wir ein, dass diese Punkte auch umgesetzt werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Machen! Machen!)

Ich ersuche Sie nachdrücklich, Herr Bundesminister – wir sind diesbezüglich auch im Gespräch –, dass wir diese Punkte ehestmöglich beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.

 


10.38.19

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute das Arbeitsrechts-


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