Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 41

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werden als Arbeitszeit zugerechnet. Das ist die Wahrheit und das sind die Fakten! (Beifall des Abg. Doppler sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber ich möchte Ihnen jetzt, nachdem Sie auch erwähnt haben, dass es einige Punkte gibt, die durchaus positiv zu sehen sind, noch Folgendes sagen: Mit dieser Regie-rungs­vorlage des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes werden wesentliche Verbesse-rungen und mehr Transparenz für die Arbeitnehmer beschlossen. Das bedeutet letztendlich mehr Fairness für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer untereinander in ihrem Wettbewerb am Arbeitsmarkt, aber auch mehr Fairness für die Arbeitgeber.

Lassen Sie mich noch vier Punkte herausgreifen!

Dass am Dienstzettel künftig der Monatslohn ausgewiesen werden muss und sich die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer nicht mehr auf die Reise machen muss, um den für ihn geltenden Kollektivvertrag mit der richtigen Lohngruppe und dem Stunden­lohn zu finden, ist eine wesentliche Verbesserung. Der Arbeitnehmer hat jetzt am Dienstzettel schwarz auf weiß seinen Monatslohn ausgewiesen, und das ist wichtig für die Transparenz.

Der zweite Punkt: Transparenz bei den All-in-Verträgen. – Ja, wir sagen, es ist da dementsprechend auch der Lohn für die Normalarbeitszeit bei zum Beispiel 40 Stun­den pro Woche auszuweisen. Wir setzen damit einen wichtigen Schritt bei den All-in-Verträgen, der dafür sorgen wird, dass die Möglichkeit der Unterentlohnung nicht weiter genutzt wird.

Der dritte Punkt: die Einschränkung der Konkurrenzklausel durch die Anhebung der Entgeltgrenze. Mit dieser Anhebung von 2 635 € auf 3 100 € haben wir ganz klar eine Regelung geschaffen, mit der in Zukunft weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter diese Konkurrenzklausel fallen werden, was auch den Wechsel des Dienstgebers für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtern wird. Das Konkurrenzverbot wird somit auf Spitzenpositionen beschränkt.

Und der letzte Punkt, den ich auch erwähnen möchte: Die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte über freie Vollzeitstellen ist auch eine wichtige Sache, weil wir damit Teilzeitbeschäftigten die Chance geben, von einer Teilzeitbeschäftigung zu einer Vollzeitbeschäftigung zu kommen, wenn im Betrieb eine ausgeschrieben ist.

Zusammenfassend: Mit diesen Änderungen im Arbeitsrecht setzen wir wichtige Schritte für mehr Fairness am Arbeitsmarkt, im Interesse aller Beteiligten, im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


10.27.39

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zuerst ein Wort zur Kollegin Schatz: Mit Ihrem Arbeits­zeitverkürzungsschmus werden Sie es nicht schaffen, den Wohlstand zu erhöhen! Wir werden nicht mit weniger Leistung den Wohlstand erhöhen. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Die Regierungsvorlage hat keine klare Richtung. Sie bringt ein bisschen Flexibilisie­rung, aber sie geht an den wirklichen Veränderungen in der Arbeitswelt total vorbei. Es geht halt um einen typischen Sozialpartnerschaftskompromiss, den Sie uns hier vorlegen. Man hat den Eindruck, wenn man kurz draufschaut, die Regierung begreift, wir brauchen Flexibilisierung, aber wenn man ins Detail geht, sieht man, die Arbeits­zeitflexibilisierung bezieht sich auf die Reisebewegung, und die generelle Flexibilisie-


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