zurückzahlen, dann ist dieser finanzielle Druck für einen Mitarbeiter vielleicht ein Grund dafür, dass er in der Firma bleibt, an einem Arbeitsplatz bleibt, der ihm möglicherweise gar keinen großartigen Spaß macht (Zwischenruf des Abg. Loacker), und die Folgekosten dessen können dann noch viel, viel größer sein.
Also ich glaube, man muss das schon auch ein bisschen mit Augenmaß betrachten. Es ist ja jetzt nur um ein Jahr versetzt, das heißt, das ist jetzt keine großartige Änderung; ganz so ist es ja jetzt nicht. Daher habe ich die Kritik, die Sie geübt haben, nicht ganz verstanden.
Herr Bundesminister, im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ist ja auch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz enthalten. Sie wissen – wir haben es auch schon im Ausschuss gesagt –, leider Gottes haben wir jetzt eine Insolvenzwelle erleben müssen, und das kurz vor Weihnachten, ausgehend von Zielpunkt, wo über 2 500 MitarbeiterInnen jetzt sowohl das Novembergehalt als auch das 14. Gehalt, nämlich das Weihnachtsgeld, nicht bekommen haben. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, und zwar schon in den letzten Sitzungen, dass es die Möglichkeit geben soll, dass für diese MitarbeiterInnen der Bund – sprich: Ihr Ressort – das Geld vorschießt und sich dann das Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds zurückholt.
Das Problem daran ist nämlich: Wir stehen kurz vor Weihnachten, das ist eine Zeit, in der sich viele Leute eigentlich nicht nur das tägliche Leben nicht leisten können, sondern auch die Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder nicht mehr kaufen können, weil sie das Geld dafür nicht haben. Und das Geld, von dem wir sprechen, wird erst irgendwann nach Weihnachten überwiesen werden. Sogar Wolfgang Pfabigan vom Insolvenz-Entgelt-Fonds hat gesagt, dass es sich vor Weihnachten nicht mehr ausgehen wird.
Sie, Herr Bundesminister Hundstorfer, sind jetzt hergegangen und haben mit den vier größten Banken Österreichs einen Kulanzweg beschlossen beziehungsweise besprochen. Das mag sein. Offen bleibt in diesem Zusammenhang aber: Was ist mit den Mitarbeitern bei Zielpunkt, die bereits jetzt ihr Konto überzogen haben, die gehofft haben, dass mit dem Weihnachtsgeld ihr Konto wieder abgedeckt wird? Das alles ist ja irgendwie in Schwebe.
Außerdem gibt es sehr viele Menschen, die nicht bei den vier großen Banken Kunden sind, sondern die sonst wo – zum Beispiel bei der Sparkasse Melk – ihr Konto haben. Das heißt, das ist nicht unbedingt so ein großartiger oder toller Weg. Vor allem stellt sich schon auch die Frage: Was bleibt denn zinsfrei? Dürfen diese Leute jetzt nur zwei Gehälter überziehen und diese bleiben zinsfrei? Für alles andere, was überzogen wird, werden dann Zinsen eingehoben? – Also das alles ist sehr eigenartig.
Dazu kommt noch, dass diese Menschen möglicherweise noch andere Probleme haben wie etwa einen Privatkonkurs. Wir kennen ja all diese Geschichten. Also es funktioniert so nicht. Ich glaube, der einfachere Weg wäre gewesen, wenn Sie, Herr Bundesminister, da wirklich in einer sozialen Art und Weise kurz vor Weihnachten eingesprungen wären.
Es ist ja deswegen so eine – ich sage jetzt einmal – unangenehme Geschichte, weil es unmittelbar vor Weihnachten passiert ist. Gott sei Dank passieren nicht alle Insolvenzen wenige Wochen vor Weihnachten.
Im Hinblick darauf bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
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