Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Vor dem Hintergrund der Zielpunkt-Insolvenz wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat“

(Bundesminister Hundstorfer: Das ist ja alles erledigt!) –

„eine Regierungsvorlage zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegen­verrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.“

*****

Herr Bundesminister, Sie sagten jetzt hinter mir auf der Regierungsbank, es sei erledigt. – Nein, das ist es nicht! Es ist nicht erledigt. (Bundesminister Hundstorfer: Oja!) Nein, es ist nicht erledigt! Zum einen haben die MitarbeiterInnen das Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds noch nicht, und selbst wenn sie es noch kurz oder wenige Tage vor Weihnachten bekommen, muss man sagen: Wissen Sie eigentlich, wie viele Menschen jetzt schon nicht mehr wissen, wie sie Weihnachtsgeschenke einkaufen sollen? Am 24. Dezember ist es für diese Leute leider zu spät. Daher wäre es ja so notwendig gewesen, das schon viel früher zu machen, anstatt sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Es ist eh alles auf Schiene! – Und wie viele Leute werden dann das Geld Ende Dezember/Anfang Jänner bekommen?

Ich weiß schon, dass die Menschen nicht prinzipiell ums Geld umfallen, aber wissen Sie, wir stehen kurz vor Weihnachten, und vielleicht sollten Sie einmal ein bisschen nachdenken und Folgendes mit überlegen: Das sind ja nicht Leute mit einem großen Einkommen, die haben nicht die Möglichkeit, dass sie Geld auslegen, dass sie jetzt alles so locker vorfinanzieren.

Genau da gilt es meines Erachtens anzusetzen, und daher halten wir diesen Weg für so wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneten betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenzentgelt-Sicherungsgesetz

eingebracht in der 109. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (903 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Ar­beits­zeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti­gungsgesetz 1987 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015) (948 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite