Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 48

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Das laufende Insolvenzverfahren der Firma Zielpunkt und die Abwicklung der An­sprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt wieder einmal auf, dass sich die Betroffenen einem Verfahren, das mehrere Wochen und Monate dauern kann, zu unterziehen haben, bis sie schlussendlich ihre ausstehenden Gehälter, Weihnachts- und Urlaubsgelder durch den Insolvenzentgeltfond ausbezahlt bekommen.

Der überwiegende Teil dieser Anspruchsberechtigten wird durch ausstehende Zahlun­gen so in eine finanziell existenzgefährdende Lage gebracht, und kann oft die Bedürf­nisse des täglichen Lebens, wie Miete, Betriebskosten oder Nahrungsmittel nicht mehr finanzieren.

Auch die auf dem „Kulanzwege“ zwischen Bundesminister Rudolf Hundstorfer und den österreichischen Banken ausgehandelte Regelung der Einräumung von Überziehungs­rahmen auf ihren Bankkonten für die Betroffenen, ist hier keine entsprechende Lösung, da sie vom ausschließlichen Wohlwollen des Bankensektors und der individuellen Handhabe durch die jeweiligen Bankinstitute bzw. Bankfilialen abhängt.

Um eine für die Betroffenen entsprechend zufriedenstellende Regelung zu treffen, die ihrer ökonomischen und sozialen Stellung entspricht, sollte das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz (IESG) dahingehend novelliert werden, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer  Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen  rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insol­venzentgeltfonds beinhalten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Vor dem Hintergrund der Zielpunkt-Insolvenz wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass  für den BM für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer  Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungs­zahlungen rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regie­rungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


10.47.28

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt werden mit dem vorliegenden Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 acht Gesetze geändert. Im Kon­kreten dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig die tägliche Höchst­arbeitszeit um bis zu zwei Stunden überschreiten – außer Berufskraftfahrer, wenn es sich um eine aktive Reisezeit handelt. Frau Kollegin Schatz, ich glaube, du hast das nicht ganz richtig verstanden. (Abg. Schatz: Doch, habe ich!)

 


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