Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 56

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Es sind auch dort über 200 Menschen, die natürlich einen Anspruch auf die aus­stehenden Zahlungen haben.

Das heißt: Wir versuchen, hier sehr, sehr rasch zu sein. Wenn die Lohnverrechnungen gut funktionieren, dann sind wir sehr rasch. Bei vielen Insolvenzen können wir deshalb nicht rasch sein, weil ganz einfach gewisse Unterlagen nicht vorliegen. Das ist zum Glück bei den jetzigen Insolvenzen nicht der Fall, da ist alles vorhanden.

Langer Rede kurzer Sinn: Versuchen wir, den Menschen dahin gehend zu helfen, dass wir das, was wir tun können, schnell machen, nämlich die Menschen so rasch wie möglich unterstützen! Das haben wir auch getan. Ich darf jetzt keine Werbung für „Zielpunkt“ machen, aber bis 31. Dezember haben die Geschäfte auf alle Fälle noch offen. Etliche werden danach noch offen haben, weil es Interessenten für die Standorte gibt. Ich hoffe, dass von den 229 Standorten so viele wie möglich gehalten werden können.

Bei der bauMax-Übergabe hat es geklappt: Von den über 4 000 bauMax-Mitarbeitern sind zur Stunde 86 arbeitslos, der Rest ist voll in das österreichische Erwerbsleben integriert. Ich hoffe, dass das auch bei „Zielpunkt“ in hohem Ausmaß funktionieren wird. Wir können nur hoffen! Warum können wir nur hoffen? – Weil es natürlich, gerade auf dem Wiener Markt, einen sehr starken Konzentrationsprozess gibt, wo auch die Bundeswettbewerbsbehörde ein sehr legitimes Mitspracherecht hat. Ich hoffe, dass auch von der Bundeswettbewerbsbehörde der Faktor Arbeitsplatz entsprechend beachtet wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


11.16.26

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Es geht um die Änderung des Arbeits­zeitgesetzes, schwerpunktmäßig spreche ich jetzt über den Tourismus. Es wird die gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen, die nächtliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden zu verkürzen, je nach Bedarf. Jeder, der die Tourismusbranche und gerade die Ferienhotellerie kennt, weiß, dass der Schwerpunkt der Arbeit in den Hotels natürlich beim Frühstück und beim Abendessen liegt und tagsüber nichts los ist.

Das heißt: Wenn ein Arbeitnehmer in der Früh um 7 Uhr zu arbeiten anfängt, mittags um 11 Uhr aufhört, wenn das Frühstück fertig ist, am Abend um 18 Uhr wieder zu arbeiten anfängt, um bei der Abwicklung des Abendessens mithelfen zu können, und um 22 Uhr aufhört, so wäre das nach der jetzigen Gesetzeslage nicht möglich, weil er die elfstündige Nachtruhezeit nicht einhalten könnte. Deshalb wird die gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen, diese auf acht Stunden zu verkürzen.

Das ist ein wichtiger Schritt für das Tourismusland Österreich, natürlich im Einver­nehmen mit der Gewerkschaft. Das muss noch in die Kollektivverträge eingearbeitet werden. Ich glaube, dass die Mitarbeiter zum größten Teil sehr viel weiter sind. Sie wollen arbeiten, wenn Arbeit da ist, entsprechend entlohnt werden (demonstrativer Beifall des Abg. Loacker) und nicht nur eingesetzt werden, wenn es das Gesetz eigentlich zulässt.

Diese Liberalisierung ist wichtig und ein ganz wesentlicher Schritt für den Tourismus, damit wir international konkurrenzfähig bleiben können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.18

 


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