Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 95

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ein Jahr zurück und die Ausgabensteigerungen die beschlossen worden sind, werden diesen Pfad auch die nächsten Jahre nachhaltig verlangsamen.

Problematisch daran ist, dass gerade der FLAF verwendet werden wird, um eine umfangreiche Lohnnebenkostensenkung zu erreichen. Verlangsamt sich die Entschul­dung, wird auch eine LNK-Senkung im FLAF in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Doch gerade dies wurde im Budgetbericht 2016 und auch in der Budgetrede des Finanzministers festgehalten. 2017 soll es eine Senkung der Lohnnebenkosten (lt. Budgetbericht soll dies über den FLAF geschehen) geben. Endgültig mit dem Arbeits­marktgipfel vom 30. Oktober 2015 wurde diese Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF endgültig beschlossen.

Der aktuelle Stand der Verschuldung und die Entwicklung (ohne vereinbarte Beitrags­senkung) zeigt, dass eine Beitragssenkung auf Schulden gebaut ist (Angaben in Mio, Quelle: derStandard, BMFJ):

Jahr

Auszahlungen

Einzahlungen

Differenz

Schuldenstand

Erfolg 2014

6.359,30

6.723,28

380,41

-2.996,08

Vorschau 2015

6.565,01

6.869,92

304,91

-2.691,17

Vorschau 2016

6.675,60

6.992,49

316,89

-2.374,28

Vorschau 2017

6.630,26

7.205,53

575,28

-1.799,00

Vorschau 2018

6.749,21

7.447,90

698,68

-1.100,31

Vorschau 2019

6.775,56

7.711,86

936,30

-164,02

 

Der Umfang der Beitragssenkung ist dementsprechend ohne konkrete Maßnahmen kritisch zu sehen. Es wird von 790 Mio Euro Entlastung im FLAF gesprochen. Doch gerade die hohe Verschuldung und vor allem auch die verlangsamte Entschuldung (durch geringere Überschüsse) des FLAF erlauben so eine LNK-Senkung nicht. Es ginge nur über die weitere Verschuldung bzw. verlangsamte Entschuldung des FLAF – es würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Aufgrund der geringeren Entlastung wird der FLAF damit frühestens 2020 bzw. 2021 entschuldet werden – weit davon entfernt, was am Beginn des Beschlusses der Entschuldung das Ziel war. Im Budgetausschuss merkte Familienministerin Karmasin an, dass der Schuldenstand 2019 noch immer 2,7 Milliarden betragen wird und es damit zwischen 2015 und 2019 zu keiner weiteren Entschuldung des FLAF kommen wird. Zudem führen die geringeren Einnahmen des FLAF aufgrund der Beitragssenkung in den Jahren nach 2019 zu einer weiteren Verlangsamung der Entschuldung. Einen Zeithorizont für die endgültige Entschuldung des FLAF konnte die Familienministerin keine Auskunft geben.

Die Ankündigung ist zusätzlich kritisch zu sehen im Zusammenhang mit den Aussagen der Familienministerin. Vor allem weil am 23. Juni 2015 im Familienausschuss Fa­mili­en­ministerin Karmasin nicht von einer Entschuldung des FLAF vor 2019 ausgegangen ist (http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0706/index.shtml) und dies nur möglich ist, wenn es die Konjunktur und die Geburtenrate zulassen würden. Die Parlamentskorrespondenz zeigt zusätzlich weshalb die Ankündigung Bundesregierung einen Wortbruch der Familienministerin darstellt: „Dezidiert schloss sie [Anm.:


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