Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 96

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Bundesministerin Karmasin] aus, dass es vor der FLAF-Entschuldung zu einer Senkung der diesbezüglichen Lohnnebenkosten kommen kann.“

Die Senkung des Dienstgeber-Beitrages ist damit einzig und allein möglich, wenn man eine langsamere Entschuldung bzw. eine weitere Verschuldung des FLAF zulassen würde. Die Regierung würde dann aber Geld „ausgeben“ das sie nicht hat. Es würde in Kauf genommen, dass es für die Reduktion dieser Lohnnebenkosten zu einer höheren Schuldenlast im Familienbereich kommt. Zudem wirkt sich dies auch negativ auf das Budgetdefizit aus.

Aus diesen Gründen kann man eine solche DG-Beitragssenkung nicht einfach hinnehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine steigende Geburtenrate das Ziel sind sollte – und ein solcher Anstieg auch politisch gewollt und angekündigt wird. Eine steigende Geburtenrate führt aber auch zu höheren Ausgaben aus dem FLAF.

Um tatsächlich eine Reduktion des DG-Beitrages zum FLAF und damit eine umfassende LNK-Senkung zu ermöglichen, wäre ein relativ starker Umbau des Leistungskataloges des FLAF nötig. Aus dem FLAF wird nämlich gegenwärtig eine Vielzahl an Leistungen finanziert, die in erster Linie nicht als familienpolitische Leistungen zu klassifizieren sind. Eine ambitionierte Reform des FLAF würde auf diese Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen.

Eine umfangreiche Übersicht über Handlungsspielräume und mögliche Reform­optionen bietet ein Working Paper des Finanzministeriums aus dem Jahr 2010: (https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-WP_5_2010-Der_Familienlastenausgleichsfond_FLAF.pdf?4xf6eo)

Gerade dort wird deutlich hervorgehoben, dass die wesentliche Möglichkeit zu einer Lohnnebenkostensenkung über den FLAF durch eine Umgestaltung der Finanzierung von familienfremden Leistungen ist. Nur wenn man über solche Umschichtungen auch diskutiert und diese auch ankündigt, wäre eine Diskussion über eine LNK-Senkung im FLAF möglich.

Eine Umgestaltung der Finanzierung scheint auch aus einer finanzwissenschaftlichen Perspektive sinnvoll. Denn gegenwärtig werden aus dem FLAF Maßnahmen finanziert für die das Familienministerium keine Steuerungskompetenz hat, und der FLAF somit nur als Finanzierungsquelle gesehen wird. Ein wesentliches Ziel einer modernen Budgetpolitik muss es sein, dass die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung in allen Bereichen größtmöglich zusammenfallen. Dies ist beim Großteil der Leistungen aus dem FLAF nicht der Fall.

Gerade mit der vorliegenden Regierungsvorlage zum Sozialrechts-Änderungsge­setzes – SRÄG 2015 wird dem FLAF eine weitere nur bedingt familien-relevante Leistung zur Finanzierung umgehängt. Auch wenn es sich nur um geringe finanzielle Mehraufwendungen handelt, so ist eine weitere finanzielle Belastung des FLAF durch nur bedingt familienrelevante Leistungen nicht diskutabel. Auch das Familienminis­terium kritisiert im Begutachtungsverfahren die vorliegende Regierungsvorlage scharf: "Die Übernahme der Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger durch den FLAF stellt … einen nicht nachvoll­ziehbaren Systembruch dar. Zudem wird auf die Studie „Familienlastenausgleich in Österreich. Rückblick, Status-quo und Zukunftsperspektiven“ vom Institut für Höhere Studien verwiesen, in der explizit gefordert wird, bedingt familienrelevante Ausgaben­kategorien in geeignete andere Budgetkapitel zu verlagern. Die Neuübernahme durch den FLAF von Ausgaben, die nur bedingt familienrelevant sind, widerspricht dieser Intention. Eine Regelung, die eine Kostenüberwälzung der Beiträge für die kostenlose Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auf den FLAF vorsieht, wird auch aus budgetären Gründen abgelehnt."

 


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