Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 94

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Struk­tur­reform des FLAF statt Gefährdung des Entschuldungspfades

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf die Beitragssenkung zum Familienlastenausgleichsfonds eine finanzielle Entlastung des FLAF zu erreichen, in dem die Finanzierung bedingt beziehungsweise teilweise familienrelevante Leistungen aus dem FLAF ausgelagert wird und dadurch eine Vereinfachung der Finanzierungs­ströme erreicht wird, in dem jene Stellen, die Leistungen aus dem FLAF schon bisher steuerten, auch die finanzielle Verantwortung dafür übernehmen.“

*****

Ich bitte um Unterstützung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Strukturreform des FLAF statt Gefährdung des Entschuldungspfades

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (900 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungs­gesetz 1972, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenver­siche­rungsgesetz 1977, das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geän­dert werden sowie ein Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen erlassen wird (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) sowie über den Antrag 347/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden und über den Antrag 990/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern (953 d.B.) – TOP 6

Mit der Erhöhung der Familienbeihilfe und der Erhöhung an Ausgaben (75% statt 72% der Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten) verlangsamt sich die Entschuldung des Familienlastenausgleichsfonds. Bereits für 2015 kann die ursprünglich geplante Entschuldung von 465 Mio Euro nicht eingehalten werden können – die Reduktion des Schuldenstandes wird nur bei knapp 305 Mio Euro liegen. Für 2016 wird die Entschuldung aber noch geringer ausfallen und nur 317 Mio Euro betragen. Der Schuldenstand soll mit Ende 2016 also noch knapp 2.375 Mio Euro betragen – eigentlich hätte der Schuldenstand mit Ende 2015 auf einem ähnlichen Niveau sein sollen. Damit fällt der FLAF am Entschuldungspfad innerhalb von zwei Jahren um fast


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