Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 105

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Ich möchte nur auf zwei Punkte zurückkommen. Noch einmal: Eine Neugestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist im tiefen Einvernehmen mit allen österreichi­schen Bundesländern seit zwei Monaten in Verhandlung. Ich würde dringlich bitten, das zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist einmal Punkt eins.

Sie wissen selbst, dass die Artikel-15a-Vereinbarung – auch gemeinsam beschlos­sen – so lange gilt, solange die Finanzausgleichsverhandlungen nicht abgeschlossen sind. Ich möchte das nur noch einmal in Richtung des Koalitionspartners wiederholen: Es ist ein gemeinsamer Beschluss der Bundesregierung, die Artikel-15a-Vereinbarung gilt so lange, solange der Finanzausgleich nicht abgeschlossen ist. Das haben wir alles gemeinsam ausgemacht – alles, ganz streng gemeinsam –, und all das, was an Strafen, an Sanktionen gefordert wird, liegt heute schon in der Hand der österreichi­schen Bezirkshauptmannschaften und Magistrate.

Noch einmal: Die Muss-Bestimmung bräuchte ja ein Verfassungsgesetz, nur damit wir uns das einmal klarmachen. Ich weiß, wie gerne wir in die Autonomie der österreichi­schen Bundesländer eingreifen, meine Damen und Herren! Ich weiß, wie gerne wir eingreifen. Ich wünsche uns allen viel Vergnügen (Zwischenruf des Abg. Wöginger), ich glaube, wir sollten uns bewusst machen, wer wofür zuständig ist. Natürlich liegt es bei den Ländern, die Bezirkshauptmannschaften aufzufordern, diesbezüglich ent­sprechend tätig zu werden.

Darauf sollten wir uns konzentrieren, denn es ist für mich auch nicht immer nachvoll­ziehbar, dass es im Bundesland A – ich sage jetzt einen Namen: Steiermark – BHs gibt, die grundsätzlich nur auf drei Monate befristet vergeben, und es im gleichen Bun­desland BHs gibt, die sagen: Da hast du es für zwölf Monate. Genauso gibt es nur zwei Bundesländer, die grundsätzlich zwölf Monate festgelegt haben, das sind Wien und Niederösterreich. Alle anderen haben gar nichts drinstehen. Das können wir mit den Ländern gemeinsam weiterentwickeln. Das ist der eine Punkt.

Ob jetzt ein Bundesland mehr oder weniger zahlt, ist Angelegenheit des Bundeslandes. Bei der Idealfamilie – zwei Erwachsene und zwei Kinder – zahlt derzeit das Bundes­land Oberösterreich am meisten, das Bundesland Burgenland am wenigsten, und alle anderen liegen dazwischen, wobei die Differenz zwischen Wien und Oberösterreich – denn ihr habt ja Wien so gerne – bei der Idealfamilie 4 000 € im Jahr beträgt. Ober­öster­reich zahlt um 4 000 € mehr als Wien – nur damit wir das auch einmal ein bisschen in Relationen vor uns haben. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Darum würde ich dringlich bitten zur Kenntnis zu nehmen: Ja, wir führen die Debatte, wir tun es, wir werden natürlich schauen, dass aus der Kann-Bestimmung etwas Stär­keres wird. Ich möchte das nur noch einmal sagen.

Nun zum Antrag betreffend Pflegegeld, meine Damen und Herren, auch ein sehr offenes Wort: Wir sind Weltmeister beim Pflegegeld. Zur Stunde beziehen 5,29 Prozent der österreichischen Bevölkerung Pflegegeld, das sind 454 527 Menschen. In keinem Land der Welt werden Sie so eine Zahl finden. Das System ist auch deshalb so, weil wir das einzige Land der Welt sind, das ein siebenstufiges Pflegegeldsystem hat –sieben Stufen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich würde wirklich dringlich bitten: Um das jetzige System so zu erhalten, wie es ist, müssen wir pro Jahr 190 000 ärztliche Gutachten machen – 190 000 ärztliche Gutach­ten jedes Jahr. Wir machen das natürlich gerne, aber wir brauchen im Schnitt 58 Tage, um 190 000 Gutachten machen zu können. Und jetzt bitte, bleiben wir bei allem Ver­ständnis für sozialpolitische Diskussionen realistisch und lassen wir die Sechsmonats­frist so, wie sie ist, denn sie hat ja eine Logik, sie hat einen Sinn. Wenn heute etwas passiert, und wir nächste Woche draufkommen, dass das länger dauern könnte, und


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