Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 104

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

noch viel mehr als bei uns. Nicht zuletzt deswegen ist das amerikanische Gesund­heitssystem beziehungsweise die amerikanische Medizin wissenschaftlich führend auf der Welt. In den USA wurde im Jahre 2003 die Ärztearbeitszeit auf 80 Stunden wöchent­lich begrenzt, 2011 noch einmal etwas reduziert und dann eine landesweite Studie quer durch alle Staaten der USA durchgeführt, um zu evaluieren, was dabei herausgekommen ist.

Und man höre und staune: Durch die Reduktion der Arbeitszeit ist die ärztliche Qualität am Krankenbett schlechter geworden und die ärztliche Lebensqualität ist ebenfalls schlechter geworden! – Das kann man alles nachlesen in einer sehr validen und breit und gut durchgeführten amerikanischen Studie.

Daher ist es jetzt gut, wenn durch diese Sonderregelung der freie Arztberuf gestärkt wird. Und ich glaube, dass wir insgesamt von dieser durch die EU oktroyierten Arbeits­zeitregelung, die den Ärzten sehr eng und sehr korsettartig übergestülpt wird, eines Tages wieder weggehen müssen, hin zu mehr Flexibilisierung, zu mehr Stärkung des freien Berufes Arzt, zu mehr Freiwilligkeit, zu mehr Sonderlösungen für Regionen, Spitäler und Bezirke in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


13.40.05

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Thema Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern: Der Einwand hoher Lohnnebenkosten bezieht sich überwiegend auf die Sozialversiche­rungs­beiträge sowie Mehrfachversicherungen, wobei lediglich ein Leistungsanspruch besteht. Das System ist dringend reformbedürftig. Neben einer teilweise nach Berufs­gruppen orientierten Vielfalt an Sozialversicherungsträgern sind Leistungsunterschiede für den Pflichtversicherten besonders nachteilig. In Einzelfällen sind Leistungsunter­schiede sogar abhängig vom Bundesland.

Ein sozialbezogenes Versicherungssystem hat für jeden Versicherten Gleichheit in Leistung und Beiträgen bezogen auf das Einkommen zu gewährleisten. Die Zusam­menfassung einzelner Versicherungsträger führt zu einer nicht unwesentlichen Kosten­einsparung. Einsparungen, welche aus einer Verschlankung der Verwaltungsstrukturen resultieren, sind dem Versicherten gutzuschreiben, oder der Leistungsumfang ist zu erhöhen.

Es ist keinesfalls nachvollziehbar, dass im medizinischen Sektor Einsparungen bezie­hungsweise Rückbauten diverser Strukturen von der Bevölkerung hinzunehmen sind und im Gegenzug Versicherungsträger nicht in der Lage sind, einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung der Versicherten zu leisten, beziehungsweise österreichweit nicht zu einheitlichen Leistungen bereit sind. – Danke. (Abg. Ehmann: … den Verfas­ser tauschen!)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer abschließenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.41.38

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren auf der Be­sucher­galerie! (Das Mikrofon fällt kurz aus.) – Der Saft ist weg – nein, er ist schon wieder da.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite